Rücklagenabbau bei Krankenkassen

Ohne Zwangsabgabe wären die Kassen 2021 im Plus

Die große Koalition hat die Kassen im Vorjahr zur Ader gelassen. Jetzt sind alle Kassenarten fast gleich blank. Doch die Ampel will noch an die Rest-Rücklagen der GKV ran.

Von Florian Staeck Veröffentlicht:
Die große Koalition hat die Rücklagen der Kassen im Vorjahr um acht Milliarden Euro abgeschmolzen. Die Ampel will nun offenbar an die noch vorhandenen Reserven rangehen.

Die große Koalition hat die Rücklagen der Kassen im Vorjahr um acht Milliarden Euro abgeschmolzen. Die Ampel will nun offenbar an die noch vorhandenen Reserven rangehen.

© Coloures-Pic / stock.adobe.com

Berlin. Der vom Gesetzgeber erzwungene Abbau von Rücklagen hat die Krankenkassen im Vorjahr kollektiv ins Minus getrieben. Ohne die acht Milliarden Euro, die die Kassen im Vorjahr an den Gesundheitsfonds abführen mussten, hätten alle Kassenarten zum Jahresende ein Plus ausgewiesen. Das geht aus Zahlen des BKK-Dachverbands hervor.

Ohne die Vermögensabschmelzung hätten die Ersatzkassen einen Überschuss von 1,72 Milliarden Euro ausgewiesen (Ist-Ergebnis: -576 Millionen Euro). Die Betriebskassen wären mit einem Plus von 304 Millionen ins neue Jahr gegangen. Die Knappschaft hätte 83 Millionen, die Innungskassen hätten 72 Millionen Überschuss erzielt. Am stärksten fällt der Unterschied im AOK-System aus: Ohne Zwangsabgabe hätte dort unterm Strich ein Plus von 52 Millionen Euro stehen können, tatsächlich war es ein Minus von 4,16 Milliarden Euro (siehe nachfolgende Grafik).

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Rechnet man die verbliebenen Rücklagen auf die Zahl der Versicherten herunter, so haben sich die Kassenarten stark angeglichen: Im AOK-System stehen noch 151 Euro je Versicherten zur Verfügung, bei den Ersatzkassen sind es 148, bei den Betriebskassen 155 Euro pro Versichertem. Unter dem Durchschnitt liegt mit 113 Euro das IKK-System. Die Knappschaft führt das Ranking mit 248 Euro je Versicherten klar an (siehe nachfolgende Grafik).

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155 Euro Rücklagen, aber rund 300 Euro Ausgaben pro Monat

Zum Vergleich: Im vierten Quartal 2020 standen je AOK-Versichertem noch 308 Euro zur Verfügung – deutlich mehr als bei den anderen Kassenarten (je 192 Euro bei IKK und BKK, 167 Euro bei den Ersatzkassen).

Im BKK-System stehen die aktuell 155 Euro je Versicherten rechnerischen monatlichen Ausgaben von rund 300 Euro je Kopf gegenüber. Allerdings schwankt auch innerhalb der Kassenarten die Vermögenssituation auf Einzelkassenebene beträchtlich. Liegen die Rücklagen bei weniger als 40 Prozent einer Monatsausgabe, gilt dies im sogenannten Gefährdungsindex des GKV-Spitzenverbands als ein Kriterium für das erhöhte Risiko einer Kasseninsolvenz. Gerade bei kleineren Kassen ist ein ausreichender Finanzpuffer essenziell, um besonders teure Leistungsfälle – etwa bei Arzneimittelkosten im siebenstelligen Bereich – abfedern zu können.

Auf GKV-Ebene addieren sich die Rücklagen zum Jahresende 2021 auf 10,8 Milliarden Euro, das entspricht etwa einer halben Monatsausgabe (siehe nachfolgende Grafik). 4,7 Milliarden Euro entsprechen der gesetzlich vorgegebenen Mindestrücklage von 0,2 Monatsausgaben. 6,16 Milliarden Euro gehen über diese Schwelle hinaus. Und genau an diese Mittel möchte die Ampel-Koalition offenbar nochmals ran. Das geht aus dem Referentenentwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes hervor, der der Ärzte Zeitung vorliegt.

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Ampel will an weitere Kassen-Reserven ran

Demnach sollen auch Finanzreserven oberhalb von 0,6 und falls nötig 0,4 Monatsausgaben einer Kasse abgeschöpft werden können. Dies wird im Entwurf als „angemessen“ bezeichnet: „Damit verbleiben den betroffenen Krankenkassen weiterhin ausreichend Finanzreserven, um Ausgabeschwankungen auszugleichen“, heißt es dazu.

Der BKK-Dachverband zeigt sich insoweit erleichtert, als dass eine Sonderregelung für Kassen mit weniger als 50.000 Mitgliedern weiterhin Bestand haben soll. Damit würden die gesenkten Obergrenzen für das „zulässige“ Vermögen für diese kleineren Kassen – vor allem Betriebskassen – gar nicht relevant werden. „Solange die zuständigen Aufsichtsbehörden für diese Krankenkassen Ausnahmen zulassen, d.h. einen höheren Vermögensbestand erlauben, wäre den besonderen Risiken Rechnung getragen“, sagte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbands, der Ärzte Zeitung.

Dabei sei es bei diesen Kassen wichtig, sowohl von einer Abschmelzung der Vermögensreserven oberhalb von 60 Prozent einer Monatsausgabe innerhalb von zwei Jahren abzusehen, als auch Beitragssatzanhebungen zuzulassen, wenn noch Vermögensreserven von mehr als 60 Prozent vorhanden sind, betonte Knieps.

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