Onko-Vertrag mit Fallstricken für ländliche Regionen

Gefährdet die bundesweite Onko-Vereinbarung die wohnortnahe Versorgung? Die KVSH befürchtet es.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

BERLIN. Die kürzlich zwischen KBV und GKV-Spitzenverband beschlossene Anschlussregelung zur Onkologie-Vereinbarung gefährdet nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) die wohnortnahe Versorgung krebskranker Patienten. "Bundesweit einheitliche Regeln zur ambulanten Versorgung krebskranker Patienten werden den strukturellen Besonderheiten eines Flächenlands wie Schleswig-Holstein nicht gerecht", sagte Dr. Ingeborg Kreuz, kommissarische Vorstandsvorsitzende der KVSH.

Die Anschlussregelung soll am 1. Oktober in Kraft treten und die bisherigen regional getroffenen Onkologie-Vereinbarungen ablösen (wir berichteten). Auf Kritik der KVSH stoßen vor allem die nunmehr festgelegten Teilnahmebedingungen für die niedergelassenen Ärzte. Danach dürfen der neuen Onkologie-Vereinbarung nur Ärzte angehören, die bis zu 120 Patienten pro Quartal behandelt haben. "Die Teilnahmevoraussetzungen machen vielleicht in städtischen Bereichen mit hoher Patientendichte noch einen Sinn, in ländlichen Gebieten reißen sie dagegen gefährliche Löcher in die ambulante Versorgung krebskranker Menschen", so Kreuz. Außerdem würden unter den neuen Bedingungen jene Ärzte ausgeschlossen, die sich über Jahre auf dem Gebiet der Krebsbehandlung spezialisiert hätten. Die qualitativ hochwertige, wohnortnahe Versorgung dürfe nicht "leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden", warnte Kreuz.

Dr. Martin Bloch, Präsident des Berufsverbands Deutscher Urologen (BDU), bezeichnete Mindestmengen in seinem Fach ebenfalls als "unsinnig". Zuvor hatte bereits der Vorsitzende des Berufsverbands niedergelassener Hämatologen und Onkologen (BNHO), Dr. Stephan Schmitz, Nachbesserungsbedarf an der Onko-Vereinbarung angemeldet. Der Vertrag sei lediglich ein "Anfang".

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