Betäubungsmittel

Opposition will Gesetzes-Check

Die Jagd auf Drogenkonsumenten verschlingt viele Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden. Der Frust wächst. Grüne und Linke wollen nun das Betäubungsmittelgesetz auf den Prüfstand stellen.

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Konsum von Kokain. Verbote wirken offenbar nur zu einem geringen Teil abschreckend.

Konsum von Kokain. Verbote wirken offenbar nur zu einem geringen Teil abschreckend.

© Gina Sanders / fotolia.com

BERLIN. 40 Jahre alt ist das Betäubungsmittelgesetz. Auch in der Erinnerung von Fachleuten ist noch nie wissenschaftlich untersucht worden, wie und in welcher Weise es sich auswirkt. Ein Antrag von Linken und Grünen im Bundestag soll dies ändern.

Er schlägt vor, eine externe wissenschaftliche Evaluierung des Gesetzes anzustoßen. Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts sollen so überprüft werden.

Den Anstoß dafür hat eine Resolution von 122 Strafrechtsprofessoren gegeben, die die Eignung der Drogenprohibition und die Verhältnismäßigkeit der Jagd auch auf Drogenkonsumenten in Frage gestellt haben.

75 Prozent aller Drogendelikte gelten als Konsumentendelikte.

Die Suchtmediziner in Deutschland haben sich hinter die Forderung gestellt, das Betäubungsmittelgesetz aufzupolieren. Das Gesetz berücksichtige wesentliche medizinische Entwicklungen nicht, moniert Hans-Günter Meyer-Thompson für die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin in einer Stellungnahme.

So sei das Abrücken der Ärzte vom Abstinenzdogma nicht berücksichtigt. Zu den bisherigen Säulen Prävention, Repression und Therapie sei die Schadensminderung hinzugekommen.

Kontrollierter Drogenkonsum

Das aber bedeutet kontrollierten Drogenkonsum ähnlich der Abgabe von reinem Heroin an besonders betroffene Abhängige. Bei anderen Drogen stößt der Ansatz der Schadensminderung regelmäßig auf die vom geltenden Recht gezogenen Grenzen.

Gerade in den Strafverfolgungsbehörden bestehen daher Zweifel, ob das Betäubungsmittelgesetz seine Ziele erreicht. Das geht aus den Stellungnahmen zu einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch hervor.

Immerhin: Zwischen fünf und sechs Milliarden Euro geschätzt gibt die öffentliche Hand im Zusammenhang mit Drogengebrauch aus. Den Löwenanteil absorbieren Strafverfolgung und -vollzug.

"Unsere Verbote wirken nachweislich nur zu einem sehr geringen Teil abschreckend auf potenzielle Konsumenten", hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter den Abgeordneten mitgeteilt. Eine generalpräventive Wirkung der Drogenprohibition sei bislang wissenschaftlich nicht belegt.

Frust spricht auch aus der Stellungnahme des pensionierten Oberstaatsanwalts Dr. Harald Hans Körner, der auf 40 Jahre Erfahrung mit Drogendelikten zurückblicken kann. "Bei der Justiz musste ich im Berufsalltag erkennen, dass das Strafrecht das falsche Werkzeug zur Lösung des Drogenmissbrauchs ist", schreibt er in seiner Stellungnahme für den Bundestag.

Regelungen stigmatisieren

Die Bestimmungen "diffamierten, isolierten, stigmatisierten und kriminalisierten" einen Großteil der drogenkonsumierenden Jugendlichen. Körner verweist darauf, dass das Strafrecht die ultima ratio staatlichen Handelns sein sollte.

Es gibt auch die Gegenpositionen. Es sei verfehlt, Drogenpolitik mit Verbotspolitik gleichzusetzen, argumentiert der Oberstaatsanwalt Jörn Patzak. Das Betäubungsmittelrecht verfolge nicht nur repressive Zwecke, sondern ziele auch auf die Generalprävention ab.

Im Gesetz fänden sich therapeutische und schadensmindernde Ansätze wie zum Beispiel Therapieangebote statt Strafe und Drogenkonsumräume.

Nach Ansicht der Bundesregierung wirken sich Verbot und Strafandrohungen wie auch die Regelungen im Betäubungsmittelrecht "nicht nachteilig auf den Bereich der therapeutischen Versorgung aus", heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken im Bundestag. (af)

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