Bundestag

Organspende-Debatte startet mit Streit

Widerspruchs- oder Zustimmungsregelung? Bundestagsabgeordnete ringen ohne Fraktionsgrenzen um den Weg zu mehr Organspendern.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Gibt Anlass zur Debatte: Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass jede Person als Organ- und Gewebespender gilt, es sei denn, sie hat zu Lebzeiten widersprochen.

Gibt Anlass zur Debatte: Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass jede Person als Organ- und Gewebespender gilt, es sei denn, sie hat zu Lebzeiten widersprochen.

© daggistock / stock.adobe.com

BERLIN. Der Entwurf für eine Reform der Organspende hin zur Einführung einer Widerspruchsregelung hat ein breites Echo ausgelöst.

Professor Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, nannte den Vorstoß einer Gruppe von Parlamentariern am Montag „ethisch unproblematisch“ und „medizinisch wünschenswert“, meldete aber rechtliche Bedenken an. Es gebe in Deutschland keinen Rechtsakt, bei dem Schweigen implizit als Zustimmung gewertet werde, sagte Montgomery.

Der Gesetzentwurf sieht tatsächlich vor, dass jede Person als Organ- und Gewebespender gilt, es sei denn, sie hat zu Lebzeiten widersprochen. Liegt kein Widerspruch vor, sollen die für die Organentnahme verantwortlichen Ärzte bei den nächsten Angehörigen den mutmaßlichen Willen des potenziellen Spenders ermitteln.

Die Autoren bezeichneten ihren Entwurf am Montag als unbürokratisch, ethisch sauber, weil niemand gezwungen werde, Spender zu sein, sowie effizient und sicher, weil es eine doppelte Absicherung gebe.

Register bei der BZgA geplant

Der Vorstoß von Jens Spahn (CDU, Gesundheitsminister), Professor Karl Lauterbach (SPD), Dr. Georg Nüßlein (CSU) und Petra Sitte (Linke) enthält Vorgaben zum Aufbau eines Registers voraussichtlich bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Dort sollen Widersprüche, aber auch Zustimmungen dokumentiert werden.

Das Register solle von jeder Arztpraxis angesteuert werden können, so Spahn. Die Ära des Organspendeausweis würde damit auslaufen. Spahn sagte, er könne sich vorstellen, dass die Haltung zur Organspende auch in die elektronischen Patientenakte aufgenommen werden könne.

Die Idee eines solchen Registers reklamiert eine weitere interfraktionelle Parlamentariergruppe für sich, die in den kommenden Wochen einen Alternativvorschlag für eine ausdrückliche „Zustimmungsregelung“ wollen. Dazu soll auch eine Beratung durch den Hausarzt gehören.

Die Haltung zur Spende soll mehrmals im Leben zum Beispiel bei der Erneuerung des Personalausweises abgefragt werden. Aus dieser Gruppe kamen am Montag massive Vorwürfe.

Spahn als unfair dargestellt

Die Widerspruchsregelung sei grundgesetzwidrig, merkte Kathrin Vogler (Linke) an. Zu der konkurrierenden Gruppe gehören unter anderen der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger, die Grünen Annalena Baerbock und Kirsten Kappert-Gonther sowie Karin Maag (CDU).

Ebenfalls dazu gehört die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus. Sie warf Jens Spahn vor, Absprachen gebrochen zu haben. Die konkurrierenden Gesetzentwürfe hätten ursprünglich zeitgleich vorgestellt werden sollen. Dass Spahn nun unfair und übereilt vorgeprescht sei, zeige seine Nervosität, keine Mehrheit zu erhalten.

Spahn verwies hingegen darauf, dass die Debatte im Bundestag parallel verlaufen werde. Der Konkurrenzentwurf, für den sein Ministerium Formulierungshilfe leiste, sei komplizierter und bedürfe daher mehr Zeit für die Ressortabstimmung.

Auf die Fernwirkung des am Montag in Kraft getretenen Gesetzes für bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) verwies die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Damit seien wichtige Schritte bereits eingeleitet. Gleichgültig, für welche Regelung der Bundestag entscheide, seien Aufklärung und Information die richtigen Mittel.

Lesen Sie dazu auch: DSO-Jahresbericht: Negativtrend bei Organspenden gebrochen

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