Freischaltung steht kurz bevor

Organspenderegister: Chirurgen rechnen nicht mit steigenden Spenderzahlen

Am 18. März geht die bundesweite Organspende-Datenbank an den Start. Für die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie bedeutet dies nicht automatisch steigende Spenderzahlen. Mehr Aufklärung und eine Widerspruchslösung müssten her.

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Ab Mitte März können Spendewillige ihren Willen im neuen Organspenderegister kundtun.

Ab Mitte März können Spendewillige ihren Willen im neuen Organspenderegister kundtun.

© Andreas Franke/picture alliance

Berlin. Wenige Tage vor der Freischaltung des bundesweiten Organspenderegisters erwarten sich Deutschlands Chirurgen keine steigenden Spenderzahlen durch die Datenbank. „Nur, weil nun etwas in ein Register eingetragen werden kann, erklären sich nicht automatisch mehr Menschen zur Organspende bereit", erklärte der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), Thomas Schmitz-Rixen, am Mittwoch in Berlin. Er forderte eine verstärkte Aufklärung der Gesellschaft sowie die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende.

In Deutschland gilt derzeit die „erweiterte Zustimmungslösung“. Für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten erforderlich. Bei einer Widerspruchslösung wäre jeder Bürger ein potenzieller Organspender - außer, er hat ausdrücklich widersprochen.

Lücke zwischen Spendern und Empfängern weiterhin

Derzeit warten rund 8.400 Menschen in Deutschland auf ein neues Organ. Zugleich liegt die Bundesrepublik im internationalen Bereich bei der Zahl der Organspender auf den hinteren Rängen der Tabelle. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation verzeichnete im Jahr 2023 insgesamt 965 Spender. In den 45 Transplantationszentren wurden bundesweit 2.985 gespendete Organe eingepflanzt.

„Die Lücke zwischen Spendern und Empfängern ist weiterhin viel zu groß“, bemängelt Schmitz-Rixen. „Mit jedem Tag, der bis zur Transplantation vergeht, verschlechtert sich der Zustand der Betroffenen und damit auch ihre Chancen auf ein gutes Ergebnis.“

Willenserklärung von Zuhause aus

Ab Montag kann jeder Bundesbürger ab 16 Jahren seinen Willen zur Organspende rechtssicher, freiwillig und kostenlos von zuhause im zentralen Organspenderegister hinterlegen. Voraussetzung ist allerdings, dass man über einen Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN (eID) verfügt.

Schmitz-Rixen betonte, dass ein Organspenderegister mehr Klarheit für Angehörige und Ärzte schaffen kann, ob ein Patient zur Spende bereit ist. „Viele Menschen sind zwar zur Organspende bereit, dokumentieren das aber nicht“, so der Chirurg. „Insofern ist diese Möglichkeit ein Fortschritt.“ Doch gibt der Chirurg zu bedenken, dass Jahre vergehen würden, bis sich eine tragfähige Zahl an Menschen eingetragen habe. (KNA)

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