PKV soll für Leistung von GBA und IQWiG zahlen

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BERLIN (eb). Für die Dienste von GKV-Einrichtungen wie den Gemeinsamen Bundesausschuss und das IQWiG soll die private Krankenversicherung bezahlen. Das soll für Leistungen gelten wie die geplante Schnellbewertung des Nutzens neuer Arzneimittel. Der Plan der Koalition sieht vor, dass der mögliche Höchsterstattungsbetrag, der zwischen einem Arzneimittelhersteller und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt wird oder der bei Nichteinigung im Schiedsverfahren festgesetzt wird, auch als Maximalerstattung in der PKV gelten soll. Der geplanten Kostenbeteiligung will die PKV zustimmen.

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