PKV soll für Leistung von GBA und IQWiG zahlen

Veröffentlicht:

BERLIN (eb). Für die Dienste von GKV-Einrichtungen wie den Gemeinsamen Bundesausschuss und das IQWiG soll die private Krankenversicherung bezahlen. Das soll für Leistungen gelten wie die geplante Schnellbewertung des Nutzens neuer Arzneimittel. Der Plan der Koalition sieht vor, dass der mögliche Höchsterstattungsbetrag, der zwischen einem Arzneimittelhersteller und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt wird oder der bei Nichteinigung im Schiedsverfahren festgesetzt wird, auch als Maximalerstattung in der PKV gelten soll. Der geplanten Kostenbeteiligung will die PKV zustimmen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesrat

Schleswig-Holstein drängt auf Anpassungen beim AMNOG

Kommentar zur „Finanz-Kommission Gesundheit“

Kommissionitis: Nina Warken auf Lauterbach-Kurs

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?