Binnen zehn Jahren

PKV verdoppelt Demografie-Rücklage

250 Milliarden Euro Rückstellungen sind ein Pfund, mit dem sich wuchern lässt: Unausgesprochen dementiert der PKV-Verband damit Befürchtungen, die Beiträge für ältere Kunden drohten durch die Decke zu gehen.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Sanftes Ruhekissen fürs Alter? Die Rückstellungen der PKV sollen verhindern, dass für Privatversicherte die Beiträge im Ruhestand unbezahlbar werden.

Sanftes Ruhekissen fürs Alter? Die Rückstellungen der PKV sollen verhindern, dass für Privatversicherte die Beiträge im Ruhestand unbezahlbar werden.

© Kara - stock.adobe.com

BERLIN. Die von den Versicherten angesparten Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung belaufen sich inzwischen auf mehr als 250 Milliarden Euro. Damit, heißt es, habe sich die Demografie-Rücklage der Versicherten in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt.

"Dieser Kapitalstock reicht rechnerisch aus, um die Leistungsausgaben für die Privatversicherten mehr als neun Jahre lang zu decken", sagte der Vorsitzende des PKV-Verbands Uwe Laue auf der Jahrestagung des Verbands am Donnerstag in Berlin.

Laue zog den Vergleich zum umlagefinanzierten GKV-System. Die Rücklagen der Krankenkassen von rund 26 Milliarden Euro Ende 2017 hätten gerade einmal den Versorgungsausgaben für gesetzlich Versicherte in fünf Wochen entsprochen.

"Kapitalstock ist eine nachhaltige Vorsorge"

Die 250 Milliarden Euro seien investiert in stabilen langfristigen Kapitalanlagen, von Staats- und Unternehmensanleihen mit besten Ratings bis hin zu Immobilien oder auch Windkraftanlagen, berichtete er.

"Dieser Kapitalstock ist eine nachhaltige Vorsorge der privaten Krankenversicherung für den mit zunehmendem Alter naturgemäß steigenden Bedarf der Versicherten."

Sorge bereitet der PKV zurzeit eine juristische Auseinandersetzung über die Rolle der Treuhänder, die Beitragsanpassungen prüfen und genehmigen müssen.

In mehreren Verfahren wehren sich Kunden gegen Prämienerhöhungen, die ihrer Meinung nach wegen der fehlenden Unabhängigkeit des Treuhänders nicht rechtmäßig waren.

Betroffen ist unter anderem die Axa Krankenversicherung. Sowohl das Amtsgericht Potsdam als auch das Landgericht Potsdam waren der Argumentation der Kläger gefolgt und hatten die Prämienanpassungen des Kölner Versicherers für unwirksam erklärt. Das Verfahren liegt nun beim Bundesgerichtshof. Ein Urteil soll noch dieses Jahr ergehen.

14 Treuhänder für 41 PKV-Unternehmen

Der Streits dreht sich um die Frage, ob Treuhänder in der PKV als nicht mehr unabhängig gelten, sobald sie mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes mit einem Versicherer machen.

Eine entsprechende Regelung gibt es etwa für Wirtschaftsprüfer. Die Versicherer halten aber ebenso wie die Finanzaufsicht BaFin den Vergleich mit den Wirtschaftsprüfern für fehl am Platz.

"Ich bin überzeugt, dass der Bundesgerichtshof unsere Argumente vom Grunde her annehmen wird", gab sich Laue jetzt zuversichtlich. In Deutschland gebe es für 41 PKV-Unternehmen nur 14 Treuhänder.

Zudem müssten die Experten bei einigen Anbietern eine Vielzahl Tarife prüfen. "Da ist es realistisch gar nicht möglich, die 30 Prozent-Grenze zu unterschreiten." Die Versicherer hielten sich bei der Bestellung der Treuhänder an die Vorgaben der BaFin.

Alles in allem sei er deshalb optimistisch, dass die BGH-Richter einsehen werden, dass das bislang praktizierte Vorgehen in Ordnung ist, sagte Laue.

Sollte das Verfahren in Karlsruhe dennoch gegen die Versicherer ausgehen, ließen sich die finanziellen Folgen nicht abschätzen.

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