Pädiater wollen neue Vorsorgen im Gesetz

BERLIN (ras). Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat beim Kinder- und Jugendärztetag den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) aufgefordert, die modifizierten Kindervorsorgen zu übernehmen.

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Seit fünf Jahren liegen aus Sicht von BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann genügend positive Erfahrungen aus Selektivverträgen vor. Dies treffe für die U10 und die U11 zu.

Diese Vorsorgeuntersuchungen werden mittlerweile von fast allen großen Kassen über Selektivverträge angeboten. Um sie gesetzlich zu verankern, müsste nicht nur der GBA grünes Licht geben.

Auch der Gesetzgeber wäre zum Handeln gezwungen, da für GKV-Versicherte Kinder zwischen sechs und zehn Jahren bislang keine Früherkennungsuntersuchung im Gesetz verankert ist.

Anders sieht dies bei Privatversicherten aus, die zwischen zwei und 14 Jahren Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung haben.

Bloß neue Geldquellen?

Nach Darstellung von Hartmann werden die neuen Vorsorgen im GBA vor allem von den Krankenkassen blockiert.

Vor dem Jugendärztetag hatte der GKV-Spitzenverband nochmals seine skeptische Haltung betont: Es gehe Pädiatern "vor allem um das Generieren neuer Einnahmequellen".

Kritik der Kassen entzündet sich vor allem an der Ernährungsberatung. Es gebe keine Studien, die einen Nutzen solcher Beratungen im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen belegten.

Prävention müsse zudem breiter angelegt werden und früher ansetzen, zum Beispiel durch Ernährungskurse in Kindergärten und Schulen, heißt es beim GKV-Spitzenverband.

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