Kinderschutzgesetz

Pädiater ziehen positive Bilanz

KÖLN (ras). Das neue Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, hat Lücken im Kinderschutz geschlossen.

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Diese vorläufige Bilanz hat der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann, im Vorfeld des Weltkindertagestages am 20. September gezogen.

Die Prävention sei auf eine neue Grundlage gestellt worden, da unterschiedliche Helferprofessionen miteinander vernetzt worden seien.

Zugleich sei in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür gewachsen, dass Kinder nicht Objekte elterlicher Gewalt sind, sondern Subjekte mit eigenen Bedürfnissen und Rechten, so Hartmann.

Der BVKJ warte mit Spannung darauf, wie der Deutsche Bundestag das Erziehungsrecht von Eltern sowie die Religionsfreiheit gegenüber dem Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit bei der anstehenden Gesetzgebung abgrenzt.

Die Diskussionen um die rituelle Beschneidung, um Piercing und Ohrlochstechen machten es nötig, dass der Gesetzgeber sich hinsichtlich des Kindeswohls eindeutig positioniert, fordert Hartmann.

Der Berufsverband interpretiert diese Handlungen als Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit von Kindern.

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