Brief an Bundestagsabgeordnete

Palliativmediziner: Behörden und nicht Ärzte sollen Suizidmittel abgeben

Die Verschreibung und Abgabe tödlicher Arzneimittel zum Zwecke des Suizids sollte nicht Ärzten und Apothekern, sondern staatlichen Stellen aufgebürdet werden, fordert Palliativmediziner Ingmar Hornke in einem Brief an Bundestagsabgeordnete.

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Zur Suizidassistenz hat Dr. Ingmar Hornke einen Brief an Abgeordnete geschrieben.

Zur Suizidassistenz hat Dr. Ingmar Hornke einen Brief an Abgeordnete geschrieben.

© privat

Frankfurt/Main. Wenn der Staat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz umsetzen wolle, dürfe er nicht nur den Zugang zu den tödlich wirkenden „Giftstoffen“ regeln, sondern müsse als Staat auch hoheitliche Verantwortung übernehmen, schreibt Dr. Ingmar Hornke in einem offenen Brief an die Mitglieder des Bundestags-Rechtsausschusses. Anlass ist die öffentliche Anhörung zu den Gesetzentwürfen zur Suizidassistenz, die am 28. November in dem Ausschuss stattfindet.

Für den Anästhesiologen, der die PalliativTeam Frankfurt gGmbH und das Würdezentrum in Frankfurt am Main leitet, bedeutet dies, dass nicht Ärzte und Ärztinnen, sondern staatliche Stellen die Abgabe veranlassen müssen. Hornke bringt dafür etwa Ordnungsämter oder Regierungspräsidien ins Spiel.

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Suizidmittel hoheitlich bereitstellen

Werde Ärztinnen und Ärzten die Verordnung der Suizid-Mittel auferlegt, entstehe für sie „ein Erwartungsdruck bzw. eine moralische Pflicht zu offensichtlich professionsfremden Handlungen außerhalb des Auftrages der Ausübung der Heilkunde“, so Hornke.

Überdies seien Haftungsfragen bei möglichen Fehleinnahmen oder fehlgeschlagenen Suizidversuchen mit Gesundheitsschäden nicht geklärt. Der Frankfurter Palliativmediziner legt den Abgeordneten deshalb eine Aufgabenteilung zwischen ärztlichem Gutachter, richterlicher Beschlussfassung und hoheitlich organisierter Bereitstellung der Suizidmittel ans Herz.

Neben der Einführung eines umfassenden Suizidpräventionskonzeptes fordert Dr. Ingmar Hornke auch „Öffnungsklauseln für schwerstkranke Patienten zum Beispiel in spezialisierter Palliativversorgung oder akuter Intensivbehandlung“, um unzumutbare Zugangshindernisse zu vermeiden.

Zudem müssten Suizidassistenz und Suizidprävention evaluiert werden. Dafür seien multidisziplinäre Forschungsansätze, geeignete interprofessionelle Lehrstühle oder Institute sowie eine nationale Forschungsstrategie nötig. (juk)

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