Palliativverbund für sterbenskranke Kinder

Im Norden haben sich fast alle Kassenarten auf einen landesweiten Vertrag zur spezialisierten ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung (SAPPV) geeinigt.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Die SAPPV setzt besonders bei der Krisenintervention früher ein als die SAPV bei Erwachsenen. © imago

Die SAPPV setzt besonders bei der Krisenintervention früher ein als die SAPV bei Erwachsenen. © imago

© imago

KIEL. Vertragspartner der SAPPV ist ein Kieler Anbieter. "Unser Ziel ist es, dass schwerstkranke Kinder und Jugendliche in der familiären häuslichen Umgebung professionell betreut und im Kreise ihrer Angehörigen in Geborgenheit die letzte Lebenszeit miteinander verbringen können", sagte AOK-Chef Dr. Dieter Paffrath.

Die damit verbundene fachübergreifende Versorgung soll über einen landesweiten Vertrag mit der DRK Heinrich-Schwesternschaft in Kiel gewährleistet werden, der die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.

Der Anbieter schließt wiederum Kooperationsvereinbarungen mit anderen Leistungserbringern im Land. Die medizinisch-pflegerische Versorgung soll von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie von Pädiatern mit einer speziellen Weiterbildung in der Palliativversorgung erfolgen. Die Schwesternschaft übernimmt auch die Netzwerkarbeit etwa zu ambulanten Kinderhospizdiensten, zu niedergelassenen Ärzten, ambulanten Pflegediensten, Apotheken, Sanitätshäusern, Sozialarbeitern und Seelsorgern.

Im ärztlichen Bereich sind die Kinderärzte der Klinik für Kinder und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel die Kooperationspartner. Sie nehmen gemeinsam mit den Pflegefachkräften an den Weiterbildungen für pädiatrische Palliativversorgung teil.

Anders als in der Palliativversorgung von Erwachsenen umfasst die Arbeit des SAPPV Teams nicht nur die Begleitung in den letzten Tagen und Wochen eines Kindes oder Jugendlichen mit einer unheilbaren Erkrankung, sondern setzt bei insgesamt längeren Krankheitsverläufen besonders bei der Krisenintervention früher ein.

Die Leistungen durch die SAPPV werden vom Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt verordnet und laut Kassen "zügig" von ihnen genehmigt. Die Betriebskrankenkassen sind an diesem Vertrag nicht beteiligt.

Unter niedergelassenen Ärzten sind diese Verträge umstritten, weil ihre Leistungen damit über den Vertragspartner der Krankenkassen eingekauft werden. Die Honorierung in der SAPV halten manche Ärzte für nicht ausreichend.

Mehr zum Thema

Personalie

Bundesverdienstkreuz für Ulf Sibelius

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Ethische Fragen

Wille oder Wohl des Patienten – was wiegt stärker?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert