Palliativverbund für sterbenskranke Kinder

Im Norden haben sich fast alle Kassenarten auf einen landesweiten Vertrag zur spezialisierten ambulanten pädiatrischen Palliativversorgung (SAPPV) geeinigt.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Die SAPPV setzt besonders bei der Krisenintervention früher ein als die SAPV bei Erwachsenen. © imago

Die SAPPV setzt besonders bei der Krisenintervention früher ein als die SAPV bei Erwachsenen. © imago

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KIEL. Vertragspartner der SAPPV ist ein Kieler Anbieter. "Unser Ziel ist es, dass schwerstkranke Kinder und Jugendliche in der familiären häuslichen Umgebung professionell betreut und im Kreise ihrer Angehörigen in Geborgenheit die letzte Lebenszeit miteinander verbringen können", sagte AOK-Chef Dr. Dieter Paffrath.

Die damit verbundene fachübergreifende Versorgung soll über einen landesweiten Vertrag mit der DRK Heinrich-Schwesternschaft in Kiel gewährleistet werden, der die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt.

Der Anbieter schließt wiederum Kooperationsvereinbarungen mit anderen Leistungserbringern im Land. Die medizinisch-pflegerische Versorgung soll von Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie von Pädiatern mit einer speziellen Weiterbildung in der Palliativversorgung erfolgen. Die Schwesternschaft übernimmt auch die Netzwerkarbeit etwa zu ambulanten Kinderhospizdiensten, zu niedergelassenen Ärzten, ambulanten Pflegediensten, Apotheken, Sanitätshäusern, Sozialarbeitern und Seelsorgern.

Im ärztlichen Bereich sind die Kinderärzte der Klinik für Kinder und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein in Kiel die Kooperationspartner. Sie nehmen gemeinsam mit den Pflegefachkräften an den Weiterbildungen für pädiatrische Palliativversorgung teil.

Anders als in der Palliativversorgung von Erwachsenen umfasst die Arbeit des SAPPV Teams nicht nur die Begleitung in den letzten Tagen und Wochen eines Kindes oder Jugendlichen mit einer unheilbaren Erkrankung, sondern setzt bei insgesamt längeren Krankheitsverläufen besonders bei der Krisenintervention früher ein.

Die Leistungen durch die SAPPV werden vom Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt verordnet und laut Kassen "zügig" von ihnen genehmigt. Die Betriebskrankenkassen sind an diesem Vertrag nicht beteiligt.

Unter niedergelassenen Ärzten sind diese Verträge umstritten, weil ihre Leistungen damit über den Vertragspartner der Krankenkassen eingekauft werden. Die Honorierung in der SAPV halten manche Ärzte für nicht ausreichend.

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