Gegenwind für Gröhe

Parlament knöpft sich Arzneigesetz vor

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Die Inhalte des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes bleiben bis in die Koalition hinein umstritten. Das hat die erste Beratung des Gesetzes am Donnerstagabend im Bundestag deutlich gemacht.

So plädierte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Dr. Edgar Franke (SPD) dafür, die geplante Umsatzschwelle auf 100 Millionen Euro zu senken. Setze ein Unternehmen mit einem neuen Medikament im ersten Jahr des Marktzugangs 100 Millionen Euro um, solle ab dieser Schwelle der später verhandelte Erstattungspreis gelten. Der Regierungsentwurf sieht bisher eine Schwelle von 250 Millionen Euro vor. Der Erstattungspreis solle unabhängig davon rückwirkend ab dem sechsten Monat nach Marktzugang gelten.

Franke zog zudem die im Pharmadialog zwischen Regierung und Industrie vereinbarte Einführung der Vertraulichkeit der verhandelten Erstatungspreise in Zweifel. Es sei problematisch mit Beitragsgeld der Versicherten Industriepolitik zu machen, sagte der SPD-Politiker. Zudem sei es ein Irrweg, Ärzte aus dem Gebot zur wirtschaftlichen Verordnung zu entlassen.

Michael Hennrich (CDU) bezeichnete dagegen das geplante Arzneiinformationssystem als wesentlichen Baustein für die Versorgung mit innovativen Produkten. Nach wie vor blieben die Verordnungen von Wirkstoffen mit festgestelltem Zusatznutzen hinter den Erwartungen zurück.

Martina Stamm-Fiebig plädierte für die SPD dafür, das Arztinformationssystem über die Praxissoftware erst einzuführen, wenn auch die Telematikinfrastruktur stehe.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken Kathrin Vogler bezeichnete die geplante Geheimhaltung der Preise als unsolidarisch und antieuropäisch. Sie wie auch die Sprecherin der Grünen Kordula Schulz- Asche plädierten für eine rückwirkende des Erstattungspreises ab dem ersten Tag des Marktzugangs. Vogler forderte zudem klare Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen.

Mehrere Redner kündigten an, sich im parlamentarischen Verfahren gegen strikte Regelungen zu Therapieausschlüssen einzusetzen. Für die Ärzte müssten zusätzliche Therapieoptionen auch mit Arzneien ohne festgestellten Zusatznutzen erhalten bleiben. Dies gelte insbesondere für chronische Erkrankungen, zum Beispiel die Epilepsie.

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