Patientenrechte: Länder machen Regierung Druck

BERLIN (sun). Einen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern, ein Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung für Patienten: Die zehn von SPD und Grünen geführten Bundesländer haben am Freitag eigene Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt.

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Die Länder preschen beim Patientenrechtegesetz mit eigenen Eckpunkten vor.

Die Länder preschen beim Patientenrechtegesetz mit eigenen Eckpunkten vor.

© bonn-sequenz / imago

Patienten sollen zudem ihre Patientenakten einsehen dürfen, Fehlermeldesysteme in medizinischen Einrichtungen verbindlich werden.

Mit ihrem Vorstoß setzen sie den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU) unter Druck.

Denn das von ihm ursprünglich noch für dieses Jahr angekündigte Patientenrechtegesetz lässt immer noch auf sich warten. Eckpunkte dafür hatte Zöller bereits im März vorgelegt (wir berichteten).

Länder verlangen weitere Regelungen

Doch diese gehen den Ländern nicht weit genug. Zöllers Vorschläge trügen nicht dazu bei, dass die Rechte der Patienten ausgebaut würden, kritisierte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) in Berlin.

Das Papier der Bundesregierung bleibe in vielen Punkten zu "vage". Es bündle lediglich bereits bestehendes Recht und ließe die "Alltagssorgen" von Patienten - zum Beispiel lange Wartezeiten - unbedacht.

"Unser Ziel ist der mündige Patient, der auf Augenhöhe mit dem Arzt über die eigene Behandlung mitentscheiden kann", so Prüfer-Storcks.

"Gut gemeint, aber nicht realisierbar"

Zudem sollten die Rechte von Opfern ärztlicher Behandlungsfehler gestärkt werden, forderte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne).

Zöller verteidigte seine Pläne: "Wir sind im Zeitplan", sagte er der "Ärzte Zeitung". In den nächsten vier Wochen sei der Referentenentwurf zu erwarten. Das Gesetz soll zum 1. Juli 2012 in Kraft treten.

In wesentlichen Punkten stimme er mit den Ländern überein. Aber: Vieles sei zwar "gut gemeint, aber nicht realisierbar", so Zöller.

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