Patientenrechtegesetz überflüssig?

Durchbruch oder Flop: Der Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz erntet Lob und Kritik. Die SPD drängt auf einen Fonds, Juristen halten das Gesetz für überflüssig.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Medizin im Gesetzbuch: Was wird das neue Patientenrechtegesetz bringen?

Medizin im Gesetzbuch: Was wird das neue Patientenrechtegesetz bringen?

© Gina Sanders / fotolia.com

BERLIN. Vertreter von Ärzteverbänden haben den Entwurf in weiten Teilen begrüßt. Die Neuregelungen könnten für mehr Patientensicherheit sorgen, sagte Dr. Dirk Heinrich.

Die im Gesetzentwurf von den Ärzten geforderten Informationspflichten müssten auch auf die Kassen ausgeweitet werden, sagte der Vorsitzende des NAV-Virchowbundes. "Die Kassen müssen nachweisen, dass sie richtig beraten haben," sagte Heinrich.

Zu oft würden Leistungen leichtfertig zugesichert und damit die Verantwortung auf die Ärzte abgeschoben.

"Maß und Übersicht" attestierte Hartmannbund-Chef Dr. Klaus Reinhardt dem Gesetzentwurf.

Zöller: Weniger Kunstfehler

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), rechnet damit, dass das Patientenrechtegesetz zu einem Rückgang ärztlicher Kunstfehler führe, sagte er der "Rheinischen Post".

Enttäuscht zeigte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Nachbesserungsbedarf sehe er bei der Beweislastumkehr, die auf dem Stand der heutigen Rechtsprechung festgeschrieben werde, sagte vzbv-Chef Gerd Billen.

Dass die Patienten Einsicht in ihre Akten nehmen dürfen sollen, lobte der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung Eugen Brysch.

Juristen halten Vieles an dem geplanten Gesetz für überflüssig. Die Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht sei bereits Ende vergangenen Jahres zu dem Ergebnis gelangt, dass man das Gesetz so nicht brauche.

Das sei alles schon heute so geregelt, sagte die Vorsitzende Dr. Alexandra Jorzig der "Ärzte Zeitung" und kündigte weitergehende Analysen des Entwurfes an.

Fonds für geringeres Haftungsrisiko

Zwischen den politischen Lagern ist der Gesetzentwurf umstritten. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Professor Karl Lauterbach, erneuerte im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" die Forderung nach einem Entschädigungsfonds.

Ein solcher Fonds solle sowohl die aus Behandlungsfehlern resultierenden Kosten als auch die Rechtskosten tragen. Die Fondslösung verringere das Haftungsrisiko von Ärzten und erhöhe damit ihre Möglichkeiten, überhaupt Auskunft über Fehler zu geben.

Gleichzeitig senke sie die Hürden für Patienten, nach einem Behandlungsfehler Recht und Entschädigung zu bekommen, sagte Lauterbach. Er kündigte weitere Initiativen seiner Fraktion im Gesetzgebungsverfahren in diese Richtung an.

Gesundheitsminister von SPD und Grünen aus zehn Ländern, aber auch die Patientenbeauftragte des Landes Bayern, die Chirurgin Dr. Gabriele Hartl (CSU), hatten sich im Vorfeld des Referentenentwurfs für einen solchen Fonds ausgesprochen.

Keine Stärkung der Patienten vermag die Linken-Politikerin Kathrin Vogler in dem Entwurf entdecken. "Das ist weiße Salbe, die den Patienten nicht weiterhilft", sagte Vogler.

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Kommentare
Peter Friemelt 17.01.201219:16 Uhr

Ärzteverbände begrüßen, Patientenvertreter kritisieren Referentenentwurf

Ärzteverbände begrüßen, Patientenvertreter kritisieren Referentenentwurf
- Verkehrte Welt könnte man da denken.

Die Kritik der Juristen ist berechtigt, es gibt wenig neues im Referentenentwurf.

Das Einsichtsrecht ist längst ein akzeptiertes? Recht der Patienten. Aber dass ihnen das immer noch häufig verweigert wird, ist ein Grund, warum es doch ein Patientenrechtegesetz braucht.

Was vielen Patienten- aber auch Ärztevertretern fehlt ist der Fonds. Wir sind uns sicher, dass ein Fonds zu einer Entspannung bei Konflikten führen würde. Zum Fonds gibt es zwar unterschiedliche Ansätze, aber nun keinen davon in Betracht zu ziehen finden wir eine große Enttäuschung.

Darüberhinaus gibt es keine Präzisierung zum Umgang mit Igel-Leistungen, wie es ansatzweise im Papier der rotgrünen Länder formuliert war.

Und dass es für die jetzigen Schlichtungsstellen von unterschiedlicher Seite Reformvorschläge gibt, schlägt sich auch nicht nieder.

Immerhin wird der §66 SGB V von der Kann- zur Sollvorschrift. Und die besseren Rechte gegenüber den Krankenkassen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

Der größte Vorteil dieses Entwurfes ist die erstmalige Zusammenstellung der wesentlichen Rechte und damit die leichtere Durchsetzbarkeit.

Nutzen wir, Patienten und Ärzte gemeinsam, die Gelegenheit, den Entwurf noch zu ändern, so dass wirklich ein Fortschritt für Patienten und Mitarbeiter des Gesundheitswesens möglich wird.

Peter Friemelt, Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen

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