Verzicht auf Reanimation

Per Patientenverfügung früher ins Grab

Früher tot nach der Not-Op: Ältere Patienten mit einer Patientenverfügung haben nach Notoperationen ein deutlich höheres Sterberisiko. Das Problem: Sie wollen keine Reanimation, obwohl die sie ohne Komplikationen retten könnte.

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Reanimationsantidot.

Reanimationsantidot.

© Dan Race / fotolia.com

DURHAM. Liegt eine Patientenverfügung vor, mit der Reanimationsversuche untersagt werden, ist dies nach notfallmäßigen Operationen bei einem Darmverschluss ein eigenständiger Risikofaktor dafür, nach dem Eingriff zu versterben.

Dies gilt auch im Vergleich mit Patienten, die ebenso viele Begleiterkrankungen aufweisen und Komplikationen erleiden, aber nicht auf eine Reanimation verzichtet haben.

Wie eine Studie von Chirurgen und Internisten der Duke University in Durham ergeben hat, ist die höhere Sterblichkeit demnach nicht unbedingt darauf zurückzuführen, dass auf Wiederbelebung verzichtende Patienten dem Tod von Hause aus näher sind.

Der retrospektive Charakter der Studie, in die Daten von insgesamt mehr als 400, im Durchschnitt 81-jährigen Patienten mit und ohne entsprechende Patientenverfügung eingeflossen sind, erlaubt aber keine Aussagen über die Ursachen der erhöhten Sterblichkeit bei Reanimationsverzicht (JAMA Surg 2013; 148(1): 23).

Denkbar bleibt, dass das Bestehen einer derartigen Verfügung auf fortgeschrittenes Alter oder schlechteren Gesundheitszustand verweist.

Möglich ist aber auch, dass ein solcher Verzicht die perioperativ zu treffenden Entscheidungen beeinflusst - und ärztlicherseits die Schwelle erhöht, beherzt einzugreifen. Die im Vergleich längere präoperative Verweildauer von Non-Rea-Patienten könnte als Hinweis darauf gewertet werden.

Allerdings war die Mortalität nach notfallmäßiger operativer Versorgung eines Darmverschlusses bei diesen betagten Patienten generell hoch.

Lag eine Erklärung des Verzichts auf wiederbelebende Maßnahmen vor, erreichte die 30-Tages-Sterblichkeit knapp 30 Prozent. Auch ohne eine solche Verfügung überschritt die Mortalität die 20-Prozent-Marke. Der Unterschied war indes statistisch signifikant (Odds Ratio 1,54; p = 0,04).

"Im Licht dieser Befunde sollten sich die Patienten, ihre Familien, aber auch die Ärzte über ihre Erwartungen vor der Operation klar werden. Und sie sollten sich bewusst machen, dass die perioperativen Risiken steigen, wenn eine Patientenverfügung mit Wiederbelebungsverzicht vorliegt", schreiben die Autoren.

Auch die Broschüre "Patientenverfügung", aufgelegt vom deutschen Bundesministerium für Justiz, geht auf das Thema des Reanimationsverzichts ein.

Der entsprechende Abschnitt ist mit einer Fußnote versehen. Dort steht zu lesen: "Gelegentlich kann es im Rahmen von geplanten medizinischen Eingriffen (zum Beispiel Operationen) zu kurzfristigen Problemen kommen, die sich durch Wiederbelebungsmaßnahmen ohne Folgeschäden beheben lassen."

Mit Blick auf die Studie aus Durham lässt sich das durchaus als Warnung verstehen. (rb)

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