Kritik an den Ländern

Pflegerats-Präsidentin Vogler: Pflegeassistenz bundeseinheitlich regeln

Eine einheitliche, mindestens zweijährige Pflegeassistenz-Ausbildung fordert die Präsidentin des Pflegerats Christine Vogler. Derzeit stehe man bei dem Thema auf einem föderalen Flickenteppich.

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„An dieser Stelle haben die meisten Bundesländer versagt“: Pflegerats-Präsidentin Christine Vogler zur Pflegeassistenz-Ausbildung. Die Verantwortung dafür liegt bei den Ländern.

„An dieser Stelle haben die meisten Bundesländer versagt“: Pflegerats-Präsidentin Christine Vogler zur Pflegeassistenz-Ausbildung. Die Verantwortung dafür liegt bei den Ländern.

© Monika Skolimowska / picture alliance / dpa

Berlin. Pflegeverbände haben den Ländern Versagen beim Kampf gegen Personalnöte in Altenheimen vorgeworfen. Es sei daher „absolut erforderlich“, dem Bund die Regelung der Pflegeassistenzausbildung direkt zu übertragen, um so die „notwendige Einheitlichkeit der Ausbildung schnell zu gewährleisten“, sagte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, in Reaktion auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK).

Die Gesundheitsminister der Länder waren vergangene Woche zu ihrer diesjährigen Hauptversammlung in Friedrichshafen am Bodensee zusammengekommen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte ebenfalls an den Beratungen teilgenommen.

„16 unterschiedliche Bildungsbaustellen“

GMK-Vorsitzender, Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha von den Grünen, hatte betont, Bund, Länder und Arbeitgeber müssten daran arbeiten, dass mehr Menschen Berufe im Gesundheitswesen ergreifen und auch in der Branche verblieben. Wichtig seien etwa Schulgeldfreiheit, mehr Anreize für Berufsaussteiger zum Wiedereinstieg in den Pflegeberuf und weniger Leiharbeit in der Pflege. Dies alles sei bundesrechtlich zu regeln.

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Für die Pflegeassistenzausbildung zeichnen die Länder verantwortlich. DPR-Präsidentin Vogler sprach in diesem Zusammenhang von „Stückwerk“ mit „16 unterschiedlichen Bildungsbaustellen“. Das stehe auch im Widerspruch zum Anspruch der Bundesländer, beim Thema Personalmangel keine Zeit verlieren zu wollen.

Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Pflegeassistenzausbildung würden dringend benötigt, um das neue Personalbemessungssystem in der stationären Langzeitpflege einzulösen, sagte Vogler. Dessen Umsetzung ist seit 1. Juli 2023 möglich. Nötig sei eine einheitliche Ausbildung zur Pflegeassistenz mit einer Dauer von zwei Jahren.

Weg für Heilkundeausübung freimachen

Vogler rief die Länder außerdem auf, „endlich“ die notwendigen schulischen Ausbildungskapazitäten für die generalistische Pflegeausbildung zu schaffen und den Weg zur Heilkundeausübung durch Pflegefachkräfte freizumachen. „Die Heilkundeausübung muss kommen.“

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Die Generalistik wurde per Gesetz 2020 eingeführt und vereint die bis dato bestehenden drei Ausbildungswege zur Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege in einer gemeinsamen Ausbildung mit abschließender Spezialisierung. Ziel ist es, die Einsatzmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen auszuweiten und den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Vogler bezeichnete die Generalistik als erfolgreich. (hom)

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