AMNOG-Symposium

„Pharma-Preise nicht moralisch bewerten“

Drei Punkte stehen in der Arzneimittelpolitik des Bundesgesundheitsministeriums auf der Agenda: Die Debatte um Preise und Kosten, die Schärfung der Anforderungen für den Orphan-Drug-Status und die europäische Harmonisierung der Nutzenbewertung.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Forschung und Entwicklung von Arzneimittelinnovationen mit einem ausgeprägten Zusatznutzen bedürfen starker finanzieller Anreize: BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller.

Forschung und Entwicklung von Arzneimittelinnovationen mit einem ausgeprägten Zusatznutzen bedürfen starker finanzieller Anreize: BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller.

© Stephanie Pilick

Berlin. Angesichts der spätestens für 2022 erwarteten Notwendigkeit einer Sparphase auch in der Gesundheitsversorgung prognostiziert der Abteilungsleiter Arzneimittel und Medizinprodukte im Bundesgesundheitsminister, Thomas Müller, eine kontroverse Debatte über Arzneimittelpreise und -kosten.

Sein Plädoyer bei einem digitalen Symposium des Gemeinsamen Bundesausschusses anlässlich des zehnjährigen AMNOG-Jubiläums am Freitag in Berlin: Forschung und Entwicklung von Arzneimittelinnovationen mit einem ausgeprägten Zusatznutzen bedürfen starker finanzieller Anreize. „Pharma-Preise dürfen deshalb nicht moralisch bewertet werden“, sagte Müller.

AMNOG hat Sprunginnovationen getriggert

Eine lange Zeit habe die pharmazeutische Industrie in großen Indikationsgebieten primär in Me-too-Entwicklungen statt in Innovationen mit relevantem Zusatznutzen investiert. Das AMNOG und die frühe Nutzenbewertung hätten dazu beigetragen, dass sich die Forschungsanstrengungen verstärkt auf die Entwicklung von Sprunginnovationen konzentriert haben. Das erfordere einen hohen Kapitalbedarf, Zeit und Bereitschaft zum Risiko.

Die Impfstoffentwicklung für eine COVID-19-Vakzinierung zeige, dass die Erforschung der mRNA-Technologie 15 Jahre gedauert und einen hohen Kapitaleinsatz erfordert habe: „Wenn jemand da zum Milliardär wird, ist das ein richtiger Anreiz“, so Müller.

Keine „diffuse Harmonisierung“

Harte Kante will das Bundesgesundheitsministerium bei der von der EU-Kommission initiierten Harmonisierung der Nutzenbewertungen in Europa zeigen. Das AMNOG und die für das Nutzenbewertungsverfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss geltende Partizipation aller relevanten Beteiligten müssten geschützt werden; das sei „eine rote Linie“.

Deutschland werde keine „diffuse Harmonisierung“ mitmachen. Denkbar sei, dass einzelne Prozessschritte des HTA-Verfahrens wie zum Beispiel die Anforderungen an Dossiers harmonisiert und vereinheitlicht werden könnten. Die Beteiligungsmöglichkeiten – Ärzte, Krankenkassen, Patientenvertreter im GBA sowie Anhörungsberechtigungen – könnten nicht einfach nach Brüssel verlagert werden.

Ebenfalls auf der EU-Ebene stehe eine Novellierung der Orphan-Drug-Gesetzgebung auf der Agenda. Unstrittig sei, dass die im Jahr 2000 beschlossene Förderung der Entwicklung von Orphan Drugs ein Erfolg gewesen sei. Die Bedingungen für die Incentivierung – Exklusivitätsrechte und verlängerte Schutzfristen – müssten geschärft werden. Auch die Anforderungen an die wissenschaftliche Darlegung eines klinischen Zusatznutzens müssten präzisiert werden.

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