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Gastbeitrag zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Politisch verordneter Sparzwang: Die Drohung, notwendige Versorgung dann privat zu liquidieren, ist unärztlich

Die Ankündigungen aus Ärzteverbänden, wegen der drohenden Honorarkürzungen zukünftig mehr private Medizin anzubieten, stoßen innerärztlich auf Widerspruch. Unsere Gastautoren aus dem Umfeld der DEGAM kritisieren eine solche Haltung als unärztlich. Dabei gäbe es andere Wege aus dem „Hamsterrad“.

Ein Gastbeitrag von Thomas Kühlein und Ildikó Gágyor und Bettina Engel und Annedore Koch und Marco Roos Veröffentlicht:
Ein Hamster in einem Hamsterrad.

Und immer weiter im Hamsterrad: Dabei könnte die Konzentration auf Evidenzbasierte Medizin viel Geld und viel Arbeitskraft sparen, meinen unsere Gastautoren.

© Gertrud / stock.adobe.com

Ein funktionierendes Gesundheitssystem ist eine der tragenden Säulen einer funktionierenden Demokratie. Das deutsche Gesundheitswesen ist gefährdet, weil es, so wie es ist, nicht mehr finanzierbar ist. Der Grund ist, dass die Menge der medizinischen Leistungen längst den Rahmen dessen sprengt, was finanziell leistbar ist.

Darüber scheint übersehen zu werden, dass die Krise des Gesundheitswesens nicht nur ein finanzielles, sondern vor allem, auch ein personelles Problem ist. Schon heute finden gerade periphere Krankenhäuser kaum noch ärztliches, und städtische Krankenhäuser nur noch schwer Pflegepersonal. Im ambulanten Bereich werden die Wartezeiten auf Termine bei Gebietsärzten immer länger. Und dabei stehen wir erst am Anfang des demografischen Wandels.

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Die Regierung hat jetzt die Reißleine gezogen und das „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV“ auf den Weg gebracht. Es geht also, wie der Name sagt, vor allem um die Finanzierbarkeit. Es soll nicht weniger gemacht werden, es soll nur weniger kosten.

Die Ausgaben sollen sich nach den Einnahmen richten, und alle sollen durch finanzielle Einbußen dazu beitragen. Die erwartbare ärztliche Reaktion ist, dass man der Sache im Prinzip zustimmt, ein Sparen im eigenen Bereich jedoch empört ablehnt.

Klingt wie ein Naturgesetz, ist aber eine Drohung

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, sieht nur einen Weg, auf das Gesetz zu reagieren: „Werden die Mittel für die ambulante Versorgung gekürzt, müssen die Praxen ihr Angebot entsprechend anpassen. Das ist die logische Konsequenz.“

Was hier so neutral, fast wie ein Naturgesetz klingt, ist eine Drohung. Was ist gemeint? Schon jetzt blockieren privat zu bezahlende „Individuelle GesundheitsLeistungen“ (IGeL, Selbstzahlerleistungen), die in der großen Mehrzahl nutzlose oder schädliche Medizin darstellen (andernfalls, würden sie ja von der GKV bezahlt), einen erheblichen Teil ärztlicher Arbeitskraft.

Professor Thomas Kühlein ist Lehrstuhlinhaber für Allgemeinmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Erlangen

Professorin Ildikó Gágyor, Lehrstuhlinhaberin des Instituts für Allgemeinmedizin, Uniklinikum Würzburg, Sektionssprecherin Forschung der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

Professorin Bettina Engel, Leitung des Zentrums für Lehre und Forschung Allgemeinmedizin, Medizincampus Oberfranken in Bayreuth, Sektionssprecherin Prävention der DEGAM

Annedore Koch, Nuklearmedizinerin in Rostock

Professor Marco Roos, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung sowie Lehrstuhlinhaber Allgemeinmedizin am Uniklinikum Augsburg, Vizepräsident der DEGAM

Die aktuelle Drohung ist, diesen Bereich auszuweiten und die Patientinnen und Patienten zunehmend privat zur Kasse zu bitten. Das dahinter liegende ärztliche Selbstverständnis ist ein kaufmännisches. Es beruht auf der Frage: Warum sollten wir Ärztinnen und Ärzte die Ware Gesundheit weiter liefern, wenn sie nicht ausreichend bezahlt wird?

Zweifellos ist es die Aufgabe eines KBV-Vorsitzenden für das Einkommen der Ärztinnen und Ärzte zu streiten. Aber auch die Bundesärztekammer sieht vor allem Schlechtes im neuen Gesetz. Im Prinzip ist auch ihr Standpunkt, dass das Problem nicht etwa die Menge der Medizin ist. Es sind auch nicht die Kosten, Gesundheit ist nun mal wertvoll und deshalb teuer. Das Problem wird allein in der Finanzierung gesehen. Man solle medizinfremde Leistungen aus dem System herausnehmen und andere Geldquellen wie den Bundeshaushalt nutzen.

Das Maß für das Notwendige ist die Evidenzbasierte Medizin

Die alte gesetzliche Vorgabe des sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebotes lautet: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ (SGB V, Paragraf 12). Die Ärzteschaft war noch nie auffallend gut darin, dieses Maß zu finden. Die Gesundheitsausgaben liegen in Deutschland 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Das anerkannte Maß für das Notwendige ist seit etwa 30 Jahren die Evidenzbasierte Medizin (EbM). Per definitionem ist nach ihr das Notwendige und Sinnvolle auf individueller Ebene anhand einer Abwägung patientenrelevanter Endpunkte von Nutzen und Schaden medizinischer Maßnahmen zu bestimmen.

Leitlinien als Surrogat für EbM

Als Surrogat für das, was mit EbM eigentlich gemeint war, haben sich weitgehend Leitlinien durchgesetzt. Nimmt man diese als Maß, wird geschätzt, dass etwa 60 Prozent dessen, was in der Medizin passiert sinnvoll ist, 30 Prozent entsprechen sogenannter „low value care“, das heißt medizinische Leistungen ohne ausreichenden Nutzen für die Patienten und Patientinnen, und zehn Prozent sind sogar schädlich.

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Das im Gesundheitswesen ausgegebene Geld setzt sich wesentlich aus dem zusammen, was Ärztinnen und Ärzte selbst verdienen und dem, was sie durch ihr Handeln an Kosten verursachen. Gelänge es, die zusammen 40 Prozent „low value care“ und schädlicher Medizin einzusparen, wäre nicht nur Patientinnen und Patienten geholfen, sondern vermutlich auch noch genug Geld da, um das aktuelle Finanzierungsproblem zu lösen.

Politik treibt das ärztliche Hamsterrad weiter an

Gelänge es zusätzlich auch noch, die aktuelle Zahl der Selbstzahlerleistungen (IGeL) zu reduzieren, würden im ambulanten Bereich gleichzeitig auch noch die personellen Kapazitäten wirksam entlastet. Um letzteres zu erreichen, müssten die Honorare einzelner Fachgruppen sogar angehoben werden, nicht sinken.

Die Politik scheint diese Zusammenhänge nicht wahrzunehmen. Auch sie treibt das Hamsterrad immer weiter an. Das neue Gesetz strebt keineswegs danach, die Medizin auf das Sinnvolle und Notwendige zu beschränken. Schließlich ist die Medizin ein Wirtschaftszweig und man träumt gerne laut von Innovation und Wachstum.

Die Politik war es, die die Medizin in den letzten 40 Jahren zunehmend „vermarktwirtschaftlicht“ hat.

Ärzte werden in Gewerbetreibende umgewandelt

In einem bemerkenswerten Artikel schrieb Klaus Dörner schon 2005 im Deutschen Ärzteblatt: „Scheibchenweise wurden immer mehr Marktinstrumente eingeführt und die Ärzte ebenso scheibchenweise in Gewerbetreibende umgewandelt.“

Das Versprechen war, dass die Medizin durch die Kräfte des freien Marktes effizienter und kostengünstiger werden würde. Zumindest was die Kosten betrifft, hat sich dieses Versprechen sicher nicht bewahrheitet – im Gegenteil. Wir stehen heute vor den Ergebnissen dieser Politik. Vielleicht wäre es an der Zeit, sie in Frage zu stellen?

Aufkündigung der Solidarität ist unärztlich

Ärztinnen und Ärzte haben es theoretisch selbst in der Hand, dass das für ihre angemessene Honorierung nötige Geld auch in ausreichender Menge vorhanden ist. Wenn es gelänge „low-value care“ oder gar schädliche Medizin zu reduzieren, stünden nicht nur genug Ressourcen für eine gute medizinische Versorgung, sondern auch für ihr Einkommen zur Verfügung. Dafür zu kämpfen, dass dieses Honorar angemessen ist, haben sie alles Recht.

Die Drohung mit der ärztlichen Aufkündigung der Solidarität mit unseren Patientinnen und Patienten ist jedoch unärztlich. Sie gefährdet unser Gesundheitssystem und damit den Zusammenhalt unseres demokratischen Gemeinwesens.

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