MVZ-Urteil

Positive Resonanz im Norden

Wer seine Zulassung an ein MVZ abgeben möchte, muss dort vorher drei Jahre tätig gewesen sein. Ein BSG-Urteil, das auch im Norden wohlwollend diskutiert wird.

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BAD SEGEBERG. Das BSG-Urteil zur Zulassungsabgabe an MVZ stößt im Norden auf überwiegend positive Resonanz. Schleswig-Holsteins KV-Chefin Dr. Monika Schliffke begrüßte in der jüngsten Abgeordnetenversammlung das Urteil - trotz der damit verbundenen Hürden für Ärzte, die ihre Praxen abgeben wollen.

Das Urteil legt wie berichtet fest, dass MVZ die Zulassung von einem in Ruhestand gehenden Arzt erst nachbesetzen können, wenn dieser drei Jahre in diesem MVZ tätig war. Wer seine Zulassung an ein MVZ abgeben möchte, muss sich also auf eine dreijährige Tätigkeit im MVZ einrichten.

Bislang war es möglich, dass Ärzte auf ihre Zulassung zugunsten der Anstellung verzichteten. Die Anstellung war dann oft nur noch eine Formalie, die nicht länger als die "juristische Sekunde" dauerte. Das MVZ besetzte dann den Sitz mit einem Arzt seiner Wahl nach, der abgebende Arzt schied sofort aus der ambulanten Versorgung aus. Diesen Weg, die Praxis zügig, mit Gewinn und ohne große Formalitäten weiter zu veräußern, waren zuletzt immer mehr Ärzte gegangen.

Dem hat das BSG mit seinem Urteil nun einen Riegel vorgeschoben. Schliffke ist froh darüber, weil es insbesondere jungen Ärzten, die einen Sitz übernehmen und in eigener Praxis arbeiten möchten, mehr Chancen bei der Übernahme eröffnet.

"Der schwunghafte Wechsel von Zulassungen am Zulassungsausschuss vorbei wurde schon ziemlich undurchsichtig. Junge Kollegen, die neu hierherkommen wollten, hatten oftmals überhaupt keine Chance, weil der Zulassungsausschuss gar nichts zu vergeben hatte. Die Marktlage wird sich nun hoffentlich in den nächsten Jahren übersichtlicher gestalten", sagte Schliffke in ihrem Bericht zur Lage.

Der Abgeordnete Heiko Borchers betrachtet das Urteil kritischer. Zwar gilt das Urteil ausdrücklich nur für MVZ und nicht für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG). Doch eine Ausdehnung auf BAG wäre aus seiner Sicht fatal, weil damit die Praxisabgabe weiter erschwert werden könnte.

Schleswig-Holsteins Hausärztechef Dr. Thomas Maurer gab zu bedenken, dass neben MVZ auch große BAG in manchen Fachgruppen bereits große Marktmacht bei der Nachfrage nach Kassenarztsitzen entwickelt haben. "Auch das verhindert zum Teil, dass junge Kollegen sich selbstständig niederlassen", sagte Maurer. KV-Vorstand Dr. Ralph Ennenbach verwies in diesem Zusammenhang besonders auf einige Verbünde im Bereich der Augenärzte. Innerhalb dieser Fachgruppe wird deren Marktmacht kontrovers diskutiert.

Dr. Andreas Bobrowski, Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte, gab zu bedenken, dass die Übergabe von Sitzen an große Verbünde in manchen Regionen auch die einzige Möglichkeit ist, den Kassenarztsitz überhaupt fortzuführen.

Das BSG-Urteil, für das noch keine ausführliche Urteilsbegründung vorliegt, lässt laut Schliffke beim Drei-Jahres-Zeitraum unvorhergesehene Gründe als Ausnahmen gelten. Es besteht auch die Möglichkeit, die ärztliche Tätigkeit des Praxisabgebers jährlich um ein Viertel zu reduzieren. (di)

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