Gute Nachrichten des Jahres 2024

Positiver Jahresrückblick: Davon bleiben Arztpraxen erst einmal verschont

Dass das Ampel-Aus vielen Gesetzen den Todesstoß verpasste, hat für Praxen auch seine guten Seiten. Von welchen Vorhaben sie erst einmal verschont bleiben, zeigt eine Auswahl – in unserer Serie zu den guten Nachrichten im Jahr 2024.

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Berlin. So einiges wollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in seiner Amtszeit auf den Weg bringen. Doch vieles, was in den zurückliegenden Jahren aus dem Ministerium angekündigt wurde, liegt nun unter den Trümmern des Ampelbruchs begraben. Zum Glück, sagen Praxen.

Zu den Vorhaben, die Lauterbach jetzt beerdigen muss oder die er aufgrund schwieriger Haushaltslage und unverständiger Koalitionspartner gar nicht erst in die Gesetzesentwürfe bekam, gehören unter anderem:

  • die Gesundheitskioske: Lauterbach wollte in ganz Deutschland langfristig bis zu 1.000 Gesundheitskioske in sozial benachteiligten Regionen etablieren. Viele Ärzteverbände kritisierten die „Büdchen“. Ihre Sorge: Mit den Kiosken werde die Gesundheitsversorgung nicht gestrafft, gebündelt und koordiniert, sondern Patienten ein weiterer Trampelpfad ins Gesundheitswesen eröffnet. Solche parallelen Strukturen würden am Ende den Praxen noch mehr Arbeit bescheren. In den Gesetzentwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) konnte Lauterbach sein Lieblingsprojekt aufgrund des Widerstands in der FDP allerdings nicht unterbringen. Seine Hoffnung, dass es die Kioske im Zuge des parlamentarischen Verfahrens wieder hineinschaffen würden, hat sich nicht erfüllt.
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  • Jahrespauschale und Primärversorgungszentren: Beide fallen unter die Rubrik „Gute Idee - aber so wie geplant Murks“. Angesichts der GSVG-Regelungen zu der neuen, nicht mehr quartalsbezogenen Chronikerpauschale wurde insbesondere Diabetes-Schwerpunktpraxen schon schwummrig. Sie fürchteten aufgrund inkonsistenter Vorgaben Honorareinbußen. Die Note „ungenügend“ bekam das Ministerium auch für seine Idee von Primärversorgungszentren, die es wie die Gesundheitskioske ebenfalls nicht in den GSVG-Gesetzentwurf schafften. Mutlos fanden die Pläne die Pioniere einer solchen interdisziplinären und interprofessionellen Gesundheitsversorgung, wie etwa das Berliner Gesundheitskollektiv oder die Poliklinik in Hamburg-Veddel: Die im GSVG vorgesehene Ausgestaltung sei viel zu arztzentriert, die Arztsitz-Vorgabe völlig unrealistisch, das Problem der Finanzierung von wirklich berufsgruppenübergreifenden Primärversorgungszentren werde überhaupt nicht gelöst. Sollten diese beiden grundsätzlich guten Ideen in der nächsten Legislaturperiode wieder aus den Schubladen gekramt werden, wäre das die Gelegenheit, sie zu überarbeiten und zu verbessern.
  • 24/7-Bereitschaftsdienste: Etwas ratlos ließen Lauterbachs Pläne zur Notfallreform die KVen zurück. Unter anderem sah der Gesetzentwurf die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen vor, sowohl den aufsuchenden Bereitschaftsdienst als auch eine telemedizinische Beratung sieben Tage die Woche rund um die Uhr anzubieten - das zusätzlich zur Besetzung der Notdienstpraxen. „Wie soll das neben den Sprechstunden personell bewerkstelligt werden?“, fragte nicht nur die KV Niedersachsen. Nicht zu vergessen: Die Pläne hätten die Finanzierung des Bereitschaftsdienstes für die KVen und damit für die Vertragsärzte und -psychotherapeuten verteuert. Hier hat der vorläufige Stopp für das Notfallreformgesetz den KVen eine kleine Atempause verschafft.
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  • Gesundes-Herz-Gesetz: Kein anderes Gesetz der zurückliegenden Monate ist so zerrissen worden wie das Gesundes-Herz-Gesetz. Einigen Kritikern galt es als Beweis dafür, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland auf dem Weg zur Staatsmedizin sei. Kopfschütteln erntete Bundesgesundheitsminister Lauterbach dafür, per Gesetz und nach Meinung etlicher Experten evidenzfrei die Statinverordnung zu regeln. (juk)
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