Vemurafenib

Positives Votum des GBA

BERLIN/GRENZACH (HL). Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am Donnerstag dem Krebstherapeutikum Vemurafenib (Zelboraf®) Hinweise auf einen beträchtlichen Zusatznutzen zugesprochen.

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Vemurafenib ist angezeigt als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRAF-V600-Mutation-positivem nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom. Der GBA hat sich damit der Empfehlung des IQWiG angeschlossen.

"Wir freuen uns darüber, dass der GBA-Beschluss den medizinischen Nutzen von Vemurafenib für diese schwerst erkrankten Patienten widerspiegelt", sagte Dr. Hagen Pfundner, Vorstand der Roche Pharma AG.

Der Beschluss ist zunächst auf ein Jahr befristet. Roche erhält damit die Möglichkeit, die bislang vorhandenen Studien mit Daten der täglichen Anwendung beim Patienten zu ergänzen.

Das fortgeschrittene maligne Melanom ist eine der aggressivsten Tumorerkrankungen mit steigender Inzidenz. Nach Angaben von Roche hat es in den vergangenen 30 Jahren trotz intensiver Forschung keine lebensverlängernde Behandlungsmöglichkeit gegeben.

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