Privatkliniken stellen die Machtfrage bei der Planung

KIEL (di). Die schleswig-holsteinischen Privatkliniken wollen, dass Planungs- und Investitionsentscheidungen des Landes einvernehmlich mit ihnen getroffen werden. Begründung: Jeder dritte Patient wird inzwischen von ihnen behandelt.

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Angesichts des gewachsenen Versorgungsanteils der Privatkliniken sei es sachgerecht, auch ihnen eine angemessene Vertretung bei der Krankenhausplanung und Investitionsentscheidungen zu ermöglichen, forderte Dr. Philipp Lubinus. Der Vorsitzende des Verbandes der Privatkliniken in Schleswig-Holstein (VPKSH) will den gleichen Status wie die Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft, mit denen die Klinikplanung einvernehmlich abgestimmt sein muss. Derzeit sind die Privatkliniken nur "mittelbar Beteiligte" in der Planungsrunde des Landes.

Als solche haben sie in dieser Runde genauso wie die Ärztekammer, die KV und die Wohlfahrtsverbände nur ein Mitspracherecht. Im Gegensatz dazu ist das Land verpflichtet, mit den unmittelbar Beteiligten (Krankenhausgesellschaft, Kassenverbände und kommunale Verbände) Einvernehmen zu erzielen. Die kommunalen Träger sind damit im Vorteil gegenüber privat und frei-gemeinnützig geführten Kliniken.

Die Privatisierungswelle hat dazu geführt, dass neben lokalen Privatkliniken wie Lubinus auch bundesweit tätige Klinikkonzerne in Schleswig-Holstein präsent sind. Der Umsatz der Privatkliniken beträgt rund 640 Millionen Euro, dies entspricht einem Anteil von rund 34 Prozent.

Weiteres Problem: In für Vertragsärzte wichtigen Entscheidungen zu Paragraf 116b muss das Land kein Einvernehmen mit der KV herstellen. Darum hatte es zuletzt in Hamburg heftige Kontroversen gegeben.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Sektorale Planung greift zu kurz

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