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GKV-Spitzenverband

Probleme beim Aufbau der Krebsregister

Bis zum Jahresende werden voraussichtlich nur fünf der insgesamt 18 klinischen Krebsregister vollständig aufgebaut sein. Es gibt technische und rechtliche Schwierigkeiten.

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Beim Aufbau der Krebsregister hakt es.

Beim Aufbau der Krebsregister hakt es.

© wragg / Getty Images / iStock (Symbolbild)

BERLIN. Beim Aufbau der klinischen Krebsregister gibt es weiter erhebliche Probleme. Das zeigt ein Gutachten des Beratungsunternehmens Prognos, das der GKV-Spitzenverband in Auftrag gegeben hat. Die meisten Schwierigkeiten sind auf technische und rechtliche Gründe zurückzuführen.

Das Gutachten listet zum Beispiel auf, dass die rechtlichen Grundlagen für den Aufbau eines Registers in einigen Bundesländern erst sehr spät geschaffen worden seien.

Datenaustausch noch nicht flächendeckend möglich

Ein vollständiger registerübergreifender Datenaustausch sei aber erst möglich, wenn in allen Registern die rechtlichen und technischen Grundlagen dafür geschaffen würden.

So kommt es nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes zum Beispiel dazu, dass der Datenaustausch zwischen den klinischen Krebsregistern noch nicht flächendeckend möglich sei, auftretende Neuerkrankungen würden nicht vollzählig erfasst und der Datenbestand sei nicht überall vollständig.

Nachgebessert werden muss laut Gutachten auch die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Krankenhäusern. Auswertungsergebnisse würden nicht an die einzelnen Leistungserbringer zurückgespielt und nicht häufig genug für Qualitätskonferenzen bereitgestellt. Dies liege oft an technischen Problemen bei den Registern.

Organisatorische Schwierigkeiten führten zusätzlich zu Eingabe- und Bearbeitungsrückständen aus vergangenen Jahren. Das wirke sich auf die Vollständigkeit der Daten und auf deren Auswertung aus.

Klinische Krebsregister sind für Bundesländer Pflicht

Die Aufbauphase für die klinischen Krebsregister sollte eigentlich Ende 2017 auslaufen. Der Gesetzgeber hatte aber eine Nachbesserungsfrist bis zum Ende dieses Jahres eingeräumt.

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, wäre jetzt sogar froh, wenn eine weitere Nachbesserungsfrist bis Ende 2019 vom Gesetzgeber eingeräumt würde.

Das sei „angesichts der Fakten notwendig und richtig, darf aber nicht dazu führen, dass die Register ihre Aktivitäten zurückfahren“, so Pfeiffer in einem Statement.

Es gebe weiter viel zu tun, bis arbeitsfähige klinische Krebsregister die Versorgung der Patienten spürbar verbesserten.

Zum Ende des Jahres werden laut Spitzenverband vermutlich lediglich fünf der insgesamt 18 Register vollständig aufgebaut sein. Diese sind in:

  • Baden-Württemberg
  • Berlin-Brandenburg
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz

Die Bundesländer sind verpflichtet, klinische Krebsregister einzurichten. Dabei ist es aber möglich, dass es zum Beispiel für Berlin-Brandenburg ein einheitliches Register gibt, in anderen Bundesländern dagegen mehrere. (chb)

Wir haben den Beitrag aktualisiert am 07.11.2018 um 15:44 Uhr.

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