Homosexualität

Psycho-Tests unzulässig für Asylbewerber

Intimste Fragen bringen nur ein unzuverlässiges Ergebnis, urteilt der Europäische Gerichtshof.

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LUXEMBURG. Asylbewerber dürfen keinem psychologischen Test zur Bestimmung ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden. Dies wäre "ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Privatleben des Asylbewerbers", urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die geringe Zuverlässigkeit bisheriger Testverfahren stehe in einem Missverhältnis zu den notwendig sehr intimen Fragen.

Bei seinem Asylantrag in Ungarn hatte ein Nigerianer angegeben, in Nigeria drohe ihm Verfolgung wegen seiner Homosexualität. Die ungarischen Behörden bewerteten seine Aussagen als widerspruchsfrei und glaubwürdig. Allerdings wurde die homosexuelle Orientierung in einem psychologischen Gutachten nicht bestätigt. Daher wiesen sie den Asylantrag ab. Der EuGH betonte nun, dass zur Überprüfung eines Asylantrags natürlich Gutachten herangezogen werden können. Art und Vorgehen müssten aber die Grundrechte wahren, insbesondere die Menschenwürde und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Nach dem Urteil setzt die Verhältnismäßigkeit gutachterlicher Eingriffe daher auch voraus, dass das Gutachten "auf hinreichend zuverlässige Methoden gestützt ist". Psychologische Tests zur Bestimmung der sexuellen Orientierung seien aber bislang wenig zuverlässig. Gleichzeitig beträfen sie "die intimsten Lebensbereiche des Asylbewerbers". Daher seien sie unverhältnismäßig und mit der EU-Grundrechtecharta nicht vereinbar, urteilte der EuGH. (mwo)

Urteil des EuGH:

Az.: C-473/16

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: EuGH und der unergründliche Mensch

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