Veränderte Nachfrage
Internationale Praxis in Dresden stellt Betrieb zum Jahresende ein
Die Internationale Praxis in Dresden wird geschlossen, die Nachfrage war nicht mehr so stark wie zu Hochzeiten der Flüchtlingswelle. Das Pendant in Chemnitz soll dagegen erhalten bleiben.
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An der Rezeption der internationalen Praxis am Universitätsklinikum Dresden hängt ein Zettel in mehreren Sprachen „Patientenaufnahme/Rezeption“. Für die Einrichtung gab es nun das endgültige Aus.
© Arno Burgi/dpa/picture alliance
Dresden. Die Internationale Praxis in Dresden stellt zum Jahresende 2025 ihren Betrieb ein. Die Versorgung der Patienten könne durch die bestehenden Arztpraxen übernommen werden, teilte die KV Sachsen am Mittwoch in Dresden mit. Die Internationale Praxis in Chemnitz wird hingegen in eine Eigeneinrichtung der KV Sachsen umgewandelt, da die ärztliche Versorgung dort weniger gut aufgestellt ist.
„Ich bedauere die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen sehr, respektiere sie aber natürlich“, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). „Ich habe mich immer für die Internationalen Praxen eingesetzt.“
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Die Verwaltungsvereinbarungen der KV Sachsen mit dem Freistaat Sachsen und den Städten Chemnitz und Dresden für die Internationalen Praxen gälten bis zum Ende des Jahres 2025. Sie sicherten eine Restkostenfinanzierung von bis zu 250.000 Euro je Praxis.
Personal- und Sachkosten waren zu hoch
Diese Restkostenfinanzierung und die Honorareinnahmen reichten jedoch künftig nicht mehr aus, um die laufenden Personal- und Sachkosten zu decken. Außerdem würden die bisher genutzten Praxisräume im Universitätsklinikum Dresden Anfang des Jahres 2026 aufgrund von Eigenbedarf nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Nachfrage habe sich deutlich verändert. Im Jahr 2016 seien in Dresden noch 12.700 Patienten aus den Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. kommunalen Einrichtungen versorgt worden – von insgesamt 16.000 Patienten. Im Jahr 2023 seien es 4.100 von insgesamt 10.300 Patienten gewesen. In der Internationalen Praxis Chemnitz ergebe sich ein ähnliches Bild.
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Zudem lebe der Großteil der Patienten der beiden Praxen schon seit mehreren Jahren in Deutschland und sei damit in der Regel gesetzlich krankenversichert. Der Behandlungsbedarf könne durch die vorhandenen ambulanten Praxisstrukturen gedeckt werden. (sve)