Stellungnahme zum Digitalgesetz

Psychotherapeuten gegen reine Videotherapie

Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung sieht Videosprechstunden als sinnvolle Ergänzung. Ein Wechsel zwischen Präsenzterminen und Videokontakten müsse aber jederzeit möglich sein.

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Berlin. Gegen eine komplette Freigabe der Videosprechstunden spricht sich die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) aus. „Psychotherapeutische Videobehandlungen müssen sich individuell am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientieren. Es muss möglich sein, je nach Indikation jederzeit zwischen Präsenzterminen und Videokontakten zu wechseln“, sagt der DPtV-Bundesvorsitzende Gebhard Hentschel.

Der direkte Patientenkontakt sei in vielen Fällen notwendige Voraussetzung für eine patientensichere, ambulante Psychotherapie, schreibt die DPtV in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens, kurz Digitalgesetz. Die DPtV fordert, ein wohnortnahes Versorgungsangebot durch Vertragspsychotherapeuten sicherzustellen. Eine Öffnung der psychotherapeutischen Versorgung für die Videobehandlung müsse von Qualitätskriterien begleitet werden. Dazu zählen für die DPtV Diagnostik, Indikationsstellung, Behandlungsplanung und gegebenenfalls Notfallbehandlung in Präsenz sowie die Möglichkeit, die reguläre Psychotherapie im direkten Kontakt durchzuführen, entsprechend der individuellen Indikation.

Videositzungen könnten eine hilfreiche und sinnvolle Ergänzung sein, die Therapeuten sollten aber wohnortnah und in Präsenz verfügbar sein, sagt Hentschel. Nicht alle psychotherapeutischen Techniken ließen sich gleichermaßen gut per Video umsetzen, so der DPtV-Vorsitzende. Auch die diagnostische Ersteinschätzung werde in Präsenzkontakten als deutlich zuverlässiger angesehen. Auf keinen Fall dürfe die Situation entstehen, dass Patienten in unterversorgten Gebieten nur noch eine „virtuelle Behandlung“ erhielten, sagt Hentschel. (chb)

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