Kommentar – Hausarztverträge

Quadratur des Kreises

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Was in den Studierstuben von Kassen und Hausärzteverband zurzeit erbrütet wird, gleicht der Quadratur des Kreises: Hausarztverträge (HzV) müssen zukunftsfest gemacht werden – und dafür müssen sie Vorgaben erfüllen, die nur schwer zu vereinbaren sind.

So erwarten Hausärzte zu Recht, dass die aufwändige Betreuung insbesondere von chronisch kranken Patienten und ihre Steuerung durch den Versorgungsdschungel attraktiv in der HzV vergütet werden. Kassen wiederum sind auf die sorgfältige Kodierung von Indikationen angewiesen, um die Mehrausgaben im Vergleich zur Kollektivversorgung durch Zuweisungen aus dem Morbi-RSA refinanzieren zu können. Und das Bundesversicherungsamt ist wild entschlossen, die Kodierung von Diagnosen durch Ärzte von ökonomischen Anreizen freizuhalten.

Spätestens hier wird die Angelegenheit politisch. Denn das BVA wird nicht müde zu beteuern, Aufsichten in Bund und Ländern seien sich einig darin, dass für die bisherigen Chronikerpauschalen kein Platz mehr in HzV-Verträgen ist. Freilich ist die papierne Erklärung das eine, das reale Aufsichtshandeln ist das andere. Werden Hausarztverträge unter Länderaufsicht mit der gleichen Verve kontrolliert? Das sollte sich der Bundesgesetzgeber mal genauer anschauen.

Lesen Sie dazu auch: Kodierung auf der Kippe: Die HzV steht vor einem Härtetest

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