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Bericht vorgelegt

Rechnungshof fordert große Klinikreform

Teure Doppelstrukturen und zu wenig Spezialisierung: Der Bundesrechnungshof sieht akuten Handlungsbedarf im Krankenhausbereich.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Bundesrechnungshof mahnt grundlegende Reformen im Krankenhausbereich an. Die gegenwärtige Struktur sei „nicht effizient“, heißt es in einem der „Ärzte Zeitung“ vorliegenden Bericht der obersten Haushaltsprüfer.

Zu bemängeln seien Doppelstrukturen, zu wenig Spezialisierung und partielle Mengenausweitungen in den Häusern, heißt es in dem an den Haushaltsausschuss des Bundestags adressierten Report. Möglichkeiten, stationäre Behandlungen vermehrt in die ambulante Versorgung zu verlagern, würden nicht ausgeschöpft.

Doch damit nicht genug: Aktuelle Anpassungen wie die Schließungen von Krankenhäusern und Abteilungen oder der Ab- und Umbau von Versorgungskapazitäten verliefen weitgehend ungesteuert. Zwischen Bund und Ländern bestehe keine übergreifende Zielsetzung, wie sich Versorgungsstrukturen weiter optimieren ließen. Auch kämen die Länder ihrer Investitionsverpflichtung nicht nach. Die Förderung stagniere seit Jahren auf „niedrigem Niveau“. Den Krankenhäusern fehle dadurch die für Investitionen notwendige Planungssicherheit.

Um die Mängel zu beheben, sei die Krankenhausplanung „strikt“ am medizinischen Bedarf auszurichten, so die Haushaltsprüfer. Regionale Analysen sollten Aufschluss über Überkapazitäten geben. Mit einem Kahlschlag dürfe das freilich nicht enden. So sei eine „ausreichende Versorgungsdichte“ an Grund- und Akutversorgung“ zu gewährleisten, heißt es.

Flankiert werden könne der „Strukturwandel“ durch neue Qualitätsvorgaben. Ein Hebel etwa seien Mindestmengen. Sie sollten für weitere Behandlungsbereiche und unter Einsatz wirksamer Sanktionen zum Einsatz kommen.

Zudem sei für eine auskömmliche Finanzierung von Investitionen der Kliniken zu sorgen. Der Investitionsbedarf solle dabei „objektiv und nach einheitlichen Kriterien“, etwa durch Kalkulation des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus, ermittelt werden. Wenn Bund oder Kassen hier ergänzende Verantwortung übernähmen, sei ihnen aber auch mehr Mitsprache bei der Krankenhausplanung einzuräumen.Die aktuellen Gestaltungsbefugnisse des Bundes bei einer Neuausrichtung der Krankenhausversorgung hält der Bundesrechnungshof jedenfalls für nicht ausgeschöpft. (hom/fst)

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