Rechnungshof rügt Umgang mit Fördermitteln

SCHWERIN (di). Haben Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern zu hohe Investitionsmittel des Landes erhalten? Diesen Eindruck erweckt der Landesrechnungshof, der mangelnde Prüfungen kritisiert.

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"Über Jahre wurden keine Rückforderungen geltend gemacht. Wegen der verstrichenen Zeit dürfte ein nicht quantifizierbarer Schaden für das Land eingetreten sein", heißt es im Bericht des Landesrechnungshofes, in dem sich dieser auch mit den Fördermitteln nach dem Landeskrankenhausgesetz beschäftigt.

Ergebnis: Zwischen 1994 und 2003 hat das Küstenland 1,289 Milliarden Euro an Fördermitteln an seine Kliniken vergeben, von denen 1,075 Milliarden Euro zunächst ungeprüft blieben. Eine danach vom Gesundheitsministerium eingesetzte Projektgruppe ist nach Ansicht des Landesrechnungshofes für die Prüfungen nicht ausreichend qualifiziert. Stichproben ergaben bei drei von vier geprüften Kliniken mit einem Fördervolumen von zusammen 47,5 Millionen Euro einen Rückforderungsanspruch von 1,2 Millionen Euro, den das Land aber versäumte.

Hat das Land also über ein Jahrzehnt lang Investitionsmittel an Krankenhäuser zu sorglos und zum Teil gar nicht gerechtfertigt vergeben? Die Krankenhausgesellschaft (KGMV) wies dies zurück. Die investive Förderung sei kein "Gnadengeschenk", sondern eine "zwingende Verbindlichkeit, auf die alle Krankenhäuser einen Rechtsanspruch haben", so die KGMV.

Verbandsgeschäftsführer Wolfgang Gagzow verwies auf Prüfungen der Mittelverwendungen durch Kassen, kommunale Spitzenverbände und KGMV. Diese Prüfungen seien "sorgfältig, aufwendig und äußerst kritisch" vorgenommen worden. Gefördert werde nur, "was langfristig sinnvoll und medizinisch ebenso wie ökonomisch verantwortbar ist", hieß es. Gagzow stellte auch klar, dass den Kliniken keine andere Geldquelle für Investitionen zur Verfügung steht.

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