"Homo-Heilung"

Rechtliche Schritte gegen "Therapien"

Homosexualität ist keine Krankheit – das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung lehnt Therapieangebote zur ,Heilung‘ Homosexueller ab. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion zu sogenannter "Homo-Heilung" hervor. Die Grünen wollten wissen, wie die Regierung zu entsprechenden Pseudotherapie-Angeboten stehe.

Würden Therapien angeboten, die Menschen schädigen könnten, seien im Einzelfall Ärztekammern und Approbationsbehörden gefordert, berufsrechtliche Schritte einzuleiten, heißt es in der Antwort. Im Extremfall könne es auch zu Strafverfolgung kommen. Nach Auskunft der Bundesärztekammer gab es in einem Fall berufsgerichtliche Vorermittlungen gegen einen Arzt, die aber nicht zu einem formellen Verfahren geführt hätten.

Die Fragesteller wollten darüber hinaus wissen, wie häufig die Diagnose "Ichdystone Sexualorientierung" (ICD-10 F66.1) gestellt wird – und ob nach Kenntnis der Bundesregierung andere Diagnosen missbraucht werden, um die sogenannten Konversions- oder Reparationspseudotherapien zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen.

Nach Angaben der KBV ist die Anzahl der Behandlungsfälle mit Dokumentation der Diagnose ICD-10 F66.1 bundesweit zwischen 2011 (erstes Quartal 2011: 115 Fälle) und 2016 (zweites Quartal 2016: 144 Fälle) weitgehend konstant.

Ob Missbrauch betrieben wird, dazu liegen offenbar keine Daten vor. Da eine Konversionstherapie keine Therapiemethode ist, die zu Lasten der Kassen erbracht werden darf, "muss davon ausgegangen werden, dass bei den dokumentierten Diagnosen Leistungen erbracht wurden, die keine Konversionstherapie darstellen", so die Erklärung. Der KBV lägen derzeit keine Kenntnisse über die missbräuchliche Anwendung vor. (aze)

Komplette Anfrage und Antwort: http://tinyurl.com/jv9ttqx.

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