Regierung: Krankenkassen müssen Impfstoff bezahlen

BERLIN (ble). Die für Herbst geplante Impfung von bis zu 25 Millionen Bundesbürgern gegen die Schweinegrippe ist nach Ansicht der Bundesregierung kein Grund für die Kassen, Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu erheben.

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Wer zahlt die Massenimpfung gegen die Schweinegrippe? Fptp: dpa / Bildfunk

Einige Kassenvertreter hatten mit einer Erhebung gedroht, sollten die Kosten nicht durch Bund und Länder getragen werden.

Im bisherigen Jahresverlauf hätten die Kassen einen Überschuss von etwa einer Milliarde Euro erzielt, sagte der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Klaus Theo Schröder, am Dienstag vor Journalisten in Berlin. Die veranschlagten Kosten für die GKV durch die Impfung beliefen sich hingegen auf lediglich 500 bis 550 Millionen Euro. Die restlichen Mittel will die private Krankenversicherung entsprechend ihres Versichertenbestandes von etwa 8,6 Millionen Kunden beisteuern. Insgesamt soll die erste Impfrunde mit rund 50 Millionen Impfdosen etwa 600 Millionen Euro kosten.

Schröder betonte, dass die gesetzlichen Kassen - anders als die PKV - nach Paragraf 20d SGB V zur Finanzierung der Impfung verpflichtet seien. Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang will die Bundesregierung am 12. August in einer Rechtsverordnung beschließen. Normalerweise ist dies auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission eine Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Darüber hinaus liegt die Impfung nach den Worten Schröders auch im Interesse der Krankenversicherung selbst, da die Therapie von Schweinegrippe-Patienten weitaus teurer sei als die Kosten für die vorgesehene Doppel-Impfung in Höhe von etwa 30 Euro. Darin sollen auch die Kosten für das Impfen durch den Arzt enthalten sein.

Zunächst sollen Schwangere, chronisch Kranke und das Gesundheitspersonal geimpft werden. Schröder betonte, dass prinzipiell aber jeder Bundesbürger das Recht auf eine Impfung habe. Hierfür verfüge man über eine Option auf insgesamt 164 Millionen Impfeinheiten. Ende August wollen Bund und Länder darüber entscheiden, ob und wie viel weiterer Impfstoff bestellt wird. Grundlage dafür sollen sowohl Erkenntnisse über die weitere Entwicklung der Schweinegrippe auf der Südhalbkugel sein und darüber, ob diese die saisonale Grippe verdrängt.

Wie die Verimpfung genau ablaufen soll, sei Sache der Bundesländer, betonte Schröder. Denkbar sei, dass die Amtsärzte der Gesundheitsämter nur bestimmte Personengruppen, etwa Sanitäter, impfen. Spannend dürfte auch die praktische Umsetzung in den Arztpraxen werden, da der Impfstoff nicht in Einzeldosen verpackt werden wird, sondern in Zehnergebinden. Damit stellt sich aber die Frage nach der Haltbarkeit des Impfstoffs in der Arztpraxis.

Die Versorgung mit den Neuraminidasehemmern Tamiflu® und Relenza® ist Schröder zufolge nicht gefährdet: Für die bisherigen Fälle stünden in den Apotheken genügend Mittel zur Verfügung. Ihm seien keine Engpässe bekannt. Die Zahl der Infizierten mit dem H1N1-Virus stieg bundesweit seit vergangenem Freitag um mehr als 1000 auf über 4000 an.

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