Regierung delegiert Honorarreform an Kassen und KBV

Schwarz-Gelb hat in der letzten Gesundheitsreform eine schrittweise Angleichung der Vergütungen für Vertragsärzte angekündigt. Welche Ziele die Koalition damit verfolgt und wie das Konvergenzkonzept aussehen könnte, vermag sie nicht zu sagen.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Die ungleiche Verteilung des Honorarzuwachses hat in der Vergangenheit in den Regionen für viel Unmut gesorgt.

Die ungleiche Verteilung des Honorarzuwachses hat in der Vergangenheit in den Regionen für viel Unmut gesorgt.

© [M] Schmeling / fotolia.com | sth

BERLIN. Die im Versorgungsgesetz geplanten Honoraranreize für Vertragsärzte in unterversorgten Regionen könnten sich als weiße Salbe erweisen. Zwar sieht die schwarz-gelbe Koalition in den Eckpunkten des Gesetzes vor, die Abstaffelung der Regelleistungsvolumina in diesen Gebieten abzuschaffen.

Allerdings würden bundesweit nur 37 Vertragsärzte theoretisch von dieser Vergünstigung profitieren, geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

Dabei beruft sich die Regierung allein auf KBV-Daten zur Bedarfsplanung. Eigene Zahlen zu Ärzten, die in unterversorgten Gebieten arbeiten, lägen dem Bundesgesundheitsministerium nicht vor, heißt es.

Auch auf einer anderen Baustelle der Honorarpolitik steht noch nicht einmal der Rohbau: Mit der letzten Gesundheitsreform hatte der Gesetzgeber den Bewertungsausschuss aufgefordert, bis Ende April 2011 ein "Konzept für eine schrittweise Konvergenz der Vergütungen" vorzulegen. Nun sei "trotz intensivster Bemühungen" von GKV-Spitzenverband und KBV das Konvergenzkonzept erst zum 20. Juni zu erwarten.

Eigene Vorstellungen für ein solches Konzept hat die Bundesregierung nach eigenem Bekunden keine, dies sei Sache der Selbstverwaltungspartner: "Der Auftrag an den Bewertungsausschuss umfasst kein bestimmtes Konzept und legt die Ziele für eine schrittweise Konvergenz der Vergütungen nicht näher fest", teilt BMG-Staatssekretär Daniel Bahr mit.

Ausdrücklich hält sich das Ministerium bei der Frage zurück, ob die Vergütungskonvergenz Mehrausgaben bei den Krankenkassen auslösen dürfe oder nicht. Diese Zurückhaltung bei der Gestaltung der Honorarpolitik gilt auch mit Blick auf die asymmetrische Fortentwicklung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütungen.

Ziel sei es, die "bisherigen regionalen Verteilungswirkungen der Honorarreform zu verbessern", heißt es vage. Dabei habe das GKV-Finanzierungsgesetz weder den asymmetrisch zu verteilenden Betrag festgelegt, noch werde ein bestimmtes regionales Verteilungsergebnis vorgegeben.

Die Grünen zeigen sich unzufrieden mit diesen Antworten. "Die Bundesregierung kann wesentliche Eckpunkte der von ihr geplanten Honorarreform nicht begründen" kritisiert der Gesundheitspolitiker Dr. Harald Terpe.

Unklar bleibe, was die Regierung "unter Konvergenz der Vergütungen versteht" und welche "messbaren regionalen Besonderheiten die unterschiedlichen Honorare in den KVen rechtfertigen würden". Eine Honorarreform sei notwendig, so Terpe, "so aber bitte nicht".

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