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Zwangsmaßnahmen

Regierung räumt unklare Datenlage ein

Veröffentlicht:

Berlin. Die Statistik zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen weist aktuell große Lücken auf. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Demnach sind für das erste Halbjahr 2019 für mindestens 965 Menschen Zwangsbehandlungen angeordnet worden. Ausgewertet werden konnten allerdings nur Angaben aus Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. 2014 waren 5745 Zwangsbehandlungen (ohne Brandenburg) registriert worden.

In der Regel handele es sich dabei um Arzneigaben in der Psychiatrie, Blutabnahmen, zahnärztliche Behandlungen und sogar Operationen, heißt es. Grundsätzlich sollen Zwangsbehandlungen stationär erfolgen. Ob das immer so ist, kann das zuständige Justizministerium nicht beantworten. Hintergrund der Anfrage ist eine laufende Verfassungsbeschwerde. (af)

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