„Wir arbeiten daran“

Regierung will Pflegeangehörige finanziell schonen

Wer weniger als 100.000 Euro pro Jahr verdient soll laut „Unterhaltsentlastungsgesetz“ nicht mehr für die Pflegeheimkosten der Eltern zahlen müssen.

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Oftmals teuer: Die GroKo plant Kinder von Pflegebedürftigen zu entlasten.

Oftmals teuer: Die GroKo plant Kinder von Pflegebedürftigen zu entlasten.

© marcus_hofmann / stock.adobe.com

BERLIN. Die Bundesregierung will Kinder von Pflegebedürftigen finanziell deutlich entlasten. Bei weniger als 100.000 Euro Jahreseinkommen sollen Kinder nicht mehr für ihre Eltern zahlen müssen, heißt es nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) in einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für ein „Unterhaltsentlastungsgesetz“.

Heute müssen Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten bis zu einem Schonvermögen für einen Heimplatz der Eltern bezahlen, wenn diese nicht selbst dafür aufkommen können.

Eine Ministeriumssprecherin verwies am Dienstag in Berlin auf eine entsprechende Verabredung im Koalitionsvertrag. „Wir arbeiten daran“, sagte sie. Laut RND soll das Gesetz vor der Sommerpause vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Die Kosten für die Reform sind laut Arbeitsministerium demnach nur schwer zu schätzen. (dpa)

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Kommentare
Kurt-Michael Walter 25.04.201911:19 Uhr

Aprilscherz: BAM (SPD) will "Reiche" von der Eltern-Unterhaltspflicht befreien?


Der bisherige Freibetrag für eine Familie beträgt Netto 3.240,00 EUR pro Monat. Das sind Netto 38.880,00 EUR pro Jahr. Das heißt: Unterhaltspflichtige Kinder steht seit 1. Jan. 2015 ein Selbstbehalt von Netto 1.800 Euro und dem Ehepartner ein Selbstbehalt von 1.440 Euro zu.

Das Wahlgeschenk der SPD an die oberen Einkommensbezieher: Das Unterhaltsgeld für Pflegebedürftige wird auf die Steuerzahler, durch die Anhebung des Freibetrages auf 100.000 Euro, umverteilt und damit "Reiche" noch mehr entlastet und privilegiert.

Fazit: Besser und gerechter wäre eine steuer finanzierte Pflegeversicherung: Die Pflegekosten wären dann zu 100% von der Pflegeversicherung für die Unterbringung der Pflegebedürftigen in Heime zu finanzieren. Dadurch wird die Drei-classenpflege ("Holz-class, Standard-class, und First-class") nicht mehr möglich und das Steuerrecht einfacher gemacht.

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