Krankenhausreform

Reinhardt zur Klinikreform: BÄK vertritt sektorübergreifenden Sachverstand

Die Ärzteschaft soll in die Planung der Krankenhausreform eingebunden werden, fordert Bundesärztekammerpräsident Rheinhardt. Die Regierungskoalition solle zudem legislatur- und parteiübergreifend denken.

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„Probleme sind nicht unmittelbar nach Inkrafttreten der Krankenhausreform gelöst“: Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt.

„Probleme sind nicht unmittelbar nach Inkrafttreten der Krankenhausreform gelöst“: Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt.

© Rolf Schulten

Berlin. Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt hat die Politik zu „Kompromissfähigkeit und Sachorientierung“ bei der geplanten Krankenhausreform aufgerufen. „Wir alle wissen, dass die vielfältigen Probleme der Kliniken in Deutschland nicht unmittelbar nach Inkrafttreten der Krankenhausreform gelöst sein werden“, teilte Reinhardt am Montag mit.

Er reagierte damit auf den am Freitag bekanntgewordenen unvollständigen Arbeitsentwurf eines „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes“. Es sei wichtig, dass die Reform von Bund und Ländern sowie parteiübergreifend getragen werde, stellte Reinhardt fest. Schließlich würden zentrale Elemente der Reform erst in den kommenden Legislaturperioden umgesetzt.

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Transformationskosten nicht geklärt?

Der Ärztepräsident kritisierte, dass Fragen der Transformationskosten der Reform und die finanzielle Stabilisierung der versorgungsnotwendigen Krankenhäuser in der Übergangsphase nicht geklärt seien. Die Ärzte Zeitung hatte in der vergangenen Woche über den Entwurf berichtet.

Eine tragfähige Reform könne nur unter Einbindung der Fachkompetenz der Ärzteschaft gelingen, sagte Reinhardt. Die Bundesärztekammer sei daher bei der Einrichtung der geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen einzubeziehen. Die Kammer vertrete den sektorenübergreifenden Sachverstand der Ärzteschaft in Klinik und Praxis.

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BÄK: Personal muss in Vorhaltevergütung

Reinhardt mahnte ferner eine Verankerung der patienten- und aufgabengerechten Personalausstattung in den geplanten Vorhaltevergütungen an.

Der Gesetzentwurf sieht für die Jahre 2025 bis 2030 eine Vorhaltevergütung zunächst für bestimmte Leistungsbereiche von 60 Prozent vor. Die restlichen 40 Prozent sollen weiter mittels Fallpauschalen abgerechnet werden. (af)

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