Rezeptfreie Arznei - keine Kassenleistung
KASSEL (mwo). Der Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel aus dem GKV-Leistungskatalog verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht. Das hat gestern das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Bei einem Packungspreis von elf Euro sei die Belastung zumutbar, die Medikamente seien auch vor 2004 überwiegend selbst bezahlt worden. Ohne Erfolg hatte ein an chronischer Bronchitis leidender Mann argumentiert, er werde im Vergleich zu anderen chronisch Kranken unzulässig benachteiligt. Az: B 1 KR 6/08 R