Transplantationen

Richtlinien kommen auf den Prüfstand

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Transplantationsmedizin hat sich seit den 2012 offenkundig gewordenen Manipulationen gewandelt. Zu diesem Ergebnis kommen Vertreter der Überwachungs- und Prüfungskommissionen von Ärzteschaft und Kostenträgern. Transplantationskonferenzen hätten die früher üblichen Einzelentscheidungen von Operateuren abgelöst, sagte der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer Professor Hans Lilie am Dienstag in Berlin. Bis Ende 2017 sollen die Richtlinien für alle Transplantationen überarbeitet werden.

Für den Zeitraum 2013 bis 2015 haben die Prüfer 31 Transplantationsprogramme unter die Lupe genommen. Bei Lungentransplantationen in Hamburg, Leipzig und Jena habe es Verstöße gegeben. (af)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daten aus Wales

Infarktrisiko steigt offenbar auch nach Harnwegsinfekt

Gastbeitrag

Typ-1-Diabetes hat den großen Teil seines Schreckens verloren

Brenzlige Situationen

Umgang mit schwierigen Patienten - Tipps für MFA

Lesetipps
Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet

Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen