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Rösler bald für Kassen zuständig?

BERLIN (af). Das Wirtschaftsministerium dehnt seinen Einfluss auf die Kassenlandschaft aus. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Fraktion der Linken hervor.

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Demnach sieht die 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Änderungen bei der Fusionskontrolle von Kassen vor. Mit der Novelle sollen die gesetzlichen Krankenkassen dem Kartellrecht unterliegen.

Untersagt das Bundeskartellamt eine Kassenfusion, soll sich der Wirtschaftsminister darüber hinwegsetzen und den Zusammenschluss genehmigen dürfen, heißt es in der von Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP) unterzeichneten Antwort, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Die Regierungspläne sind umstritten. Der Bundesrat hat sich am Freitag gegen das Kartellrecht für Kassen ausgesprochen. Für Linken-Sprecher Harald Weinberg liefe ein solcher Schritt auf eine Privatisierung der gesetzlichen Krankenkassen hinaus.

Der GKV-Spitzenverband steht den Plänen ebenfalls kritisch gegenüber. "Für den notwendigen Wettbewerb der Krankenkassen sollte das Sozialrecht den Rahmen setzen. Einen größeren Einfluss des Wirtschaftsministeriums braucht es dafür nicht", sagte Verbandssprecher Florian Lanz der "Ärzte Zeitung".

Zusammenarbeit von Kassen soll es weiterhin geben dürfen. So sei zum Beispiel der "Preisfindungsprozess in der Arzneimittelversorgung gesetzlich vorgegeben und nicht gefährdet", heißt es in dem Schreiben.

Auch freiwillige Kooperationen wie das Mammografiescreening sollen möglich bleiben und seien sogar erwünscht, sollen aber gleichwohl unter dem Kartellvorbehalt stehen.

Gleiches gelte für die Vertragsarbeitsgemeinschaften von Kassen zum Abschluss von hausarztzentrierten Verträgen oder Verträgen nach Paragraf 73c SGB V.

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