Röslers Hygieneplan bezieht Vertragsärzte ein

Gesundheitsminister Philipp Rösler will künftig Patienten besser vor Keimen in Krankenhäusern schützen. Dafür plant er, die Länder und die Selbstverwaltung stärker in die Pflicht zu nehmen. Und auch die niedergelassenen Ärzte kommen in den Plänen des Ministers vor.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
OP-Besteck, wie es vergangene Woche in Kassel bemängelt wurde.

OP-Besteck, wie es vergangene Woche in Kassel bemängelt wurde.

© dpa

BERLIN. Die Skandale um Krankenhaushygiene mehren sich. Ganz aktuell muss sich das Klinikum Kassel aufgrund verunreinigter Instrumente verantworten.

Die Rufe nach einem Krankenhaushygienegesetz werden daher immer lauter. Und der Handlungsdruck für die schwarz-gelbe Koalition immer größer.

Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat jetzt einen Referententwurf zum Krankenhaushygienegesetz vorgelegt. Bereits Mitte Juli soll das Gesetz in Kraft treten.

Damit plant Rösler, die Hygienestandards in Krankenhäusern zu verbessern. Konkret sollen dazu Selbstverwaltung und Länder stärker in die Pflicht genommen werden.

Künftig soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) verpflichtet werden, Indikatoren zu entwickeln, die Aussagen über die Hygienequalität in Kliniken zulassen. Dazu solle der GBA bereits "etablierte Verfahren berücksichtigen", heißt es in dem Referentenentwurf, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Damit werden in Zukunft auch Krankenhäuser - geht es nach Röslers Plänen - mehr in die Verantwortung genommen: Um mehr Transparenz über die Hygienequalität in den Kliniken herzustellen, sollen die vom GBA entwickelten Indikatoren in die Qualitätsberichte der Kliniken einfließen.

Damit könnten sich der einweisende Arzt, Kassen und Patienten ein konkretes Bild von der Hygienesituation in der jeweiligen Klinik machen.

Zudem will Rösler, dass Risikopatienten vor einem Klinikaufenthalt auf MRSA gescreent werden, damit die Keime nicht in die Klinik eingeschleppt werden.

Vertragsärzte sollen das Screening und MRSA-Eradikation gesondert vergütet bekommen. Im EBM muss dafür ab 2012 eine neue Gebührenposition gelten.

Insbesondere sollen künftig auch die Bundesländer verpflichtet werden, schärfere Regeln zur Klinikhygiene zu erlassen. Bisher hätten sieben Länder solche Verordnungen, heißt es in einem Referentenentwurf.

Dazu gehöre auch die "erforderliche personelle Ausstattung mit Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikern."

Das geht jedoch einigen Experten noch nicht weit genug. Diese kritisieren, dass damit den Kliniken Schlupflöcher gelassen werden könnten.

"Es müsste geregelt werden, dass Krankenhaushygieniker verbindlich einzustellen sind", forderte der Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, Dr. Klaus-Dieter Zastrow. Das Robert Koch-Institut (RKI) habe hierzu bereits konkrete Vorschläge gemacht.

Rösler plant zudem, die Rolle des RKI zu stärken. In einer dort angesiedelten Kommission sollen Standards für Diagnostik definiert werden. "Eine Kommission wird nicht alle Hygieneprobleme lösen", so Zastrow. Diese müsse Lösungswege für die Initialtherapie bei Infektionen erarbeiten.

SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann nannte den Rösler-Entwurf "reine Regelungskosmetik". Der Entwurf soll nun in den Koalitionsfraktionen erörtert werden. Ein Kabinettsbeschluss soll Mitte März erfolgen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Praktizierter Patientenschutz

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