Rundtischgespräch über embryonale Stammzellen

WIESBADEN (eb). Forschungserfolge mit Stammzellen von Erwachsenen können die wissenschaftliche Arbeit an menschlichen embryonalen Stammzellen bislang nicht ersetzen - so lautet die Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM). Experten der DGIM diskutieren daher über eine Novellierung des derzeit gültigen Stammzellgesetzes in Deutschland.

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Beim 114. Internisten-Kongress in Wiesbaden erörtern sie, welche gesetzlichen Änderungen notwendig sind, um deutschen Wissenschaftlern eine international konkurrenzfähige Forschung zu ermöglichen. Nach der geltenden Stichtagsregelung dürfen Forscher in Deutschland nur Stammzelllinien verwenden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland entstanden sind.

Diese Zellen sind inzwischen jedoch verunreinigt, wie die DGIM mitteilt. Um die Mitarbeit in internationalen Kooperationsprojekten zu ermöglichen, fordern deutsche Wissenschaftler eine Novellierung dieser strengen gesetzlichen Regelungen. Sie empfehlen, in Deutschland die Stammzelllinien zuzulassen, mit denen Forscher im Ausland arbeiten dürfen. Derzeit debattiert der Bundestag, ob und wie das gültige Stammzellgesetz sich ändern sollte. Mit einer Entscheidung wird am 11. April gerechnet.

Die Stammzelldebatte findet am Montag, den 31. März, um 16.50 Uhr in den Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden statt. Leitung: Professor Jörg Hacker aus Würzburg, Dr. Rainer Flöhl aus Frankfurt am Main.

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