Frankreich

Sachleistungsprinzip verfassungswidrig

Lang lebe die Kostenerstattung! Frankreichs Verfassungsgericht kippt das Sachleistungsprinzip.

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PARIS. Frankreichs Ärzte jubeln: Am 22. Januar hat der nationale Verfassungshof das umstrittene Sachleistungsmodell, dass die Regierung gegen den erbitterten Widerstand der Ärzteschaft einführen wollte, für verfassungswidrig erklärt.

Nach erfolglosen Streiks und Massendemonstrationen gegen die Reform hatten Ärzteverbände gegen den Gesetzentwurf geklagt. Der Verfassungshof begründet seine Entscheidung damit, dass die Regierung oder der Staat nicht berechtigt seien, berufstätigen Menschen, die selbst keine Staatsangestellten sind, eine Abrechnungsmethode zu diktieren.

Ärzteverbände sprechen von einem großen Sieg, nicht zuletzt weil Sozialministerin Marisol Touraine nach dem Gerichtsentscheid resigniert. Die Regierung plant zumindest vor der nächsten Präsidentenwahl nicht mehr , das Thema erneut auf die Tagesordnung zu bringen.

2012 hatte der damalige Präsidentschaftskandidat François Hollande versprochen, das traditionelle Kostenerstattungsmodell durch das Sachleistmodell zu ersetzen, vor allem um den Zugang von sozial schwächeren Patienten zum Arzt ihrer Wahl zu erleichtern.

Das Problem: Ärzte, die diese Patienten ohnehin bereits freiwillig auf Sachleistungsbasis behandeln, müssen dafür erheblich mehr bürokratische Arbeit leisten als für Patienten, die nach dem traditionellen System versorgt werden.

Aus Angst vor noch mehr Bürokratie wurde deshalb die Ausweitung des Sachleistungsmodells auf alle Patienten abgelehnt. Die Mehrheit der Bevölkerung könne ohne Probleme einige Tage bis zur Rückerstattung des beim Arzt bezahlten Geldes von den Kassen warten, hieß es.

Darüber hinaus befürchteten Ärzte mit der Einführung des jetzt gekippten Modells auch einen wachsenden Einfluss der Kassen auf ihre eigenen Interessen.

Mit dem Gerichtsurteil ist allerdings nur ein Teilkomplex einer umfassenden Gesundheitsreform gescheitert, die in den kommenden Monaten in Kraft treten wird. Gesundheitsministerin Touraine gilt nach dem Gerichtsspruch als politisch geschwächt, ihr droht weiter Gegenwind, weil Ärzteverbände für höhere Honorare kämpfen wollen. (DDB)

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