Weiterbildungsordnung

Sachsen-Anhalt streicht Homöopathie

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Magdeburg. Nahezu einmütig haben sich die Mitglieder der Landesärztekammer Sachsen-Anhalt am Samstag für eine neue Weiterbildungsordnung (WBO) ausgesprochen, die im Wesentlichen dem Muster der Bundesärztekammer entspricht.

Einzige Ausnahme: Die Homöopathie. Sachsen-Anhalt ist nach Bremen das zweite Bundesland, das die Zusatzbezeichnung streicht. Die 1991 eingeführte Weiterbildung wird damit im Sommer 2020 Geschichte sein.

Mit sechs Enthaltungen wurde der Vorschlag des Kammervorstandes angenommen. Es sei falsch, Ärzte auf Basis einer fragwürdigen Evidenz auszubilden, so der Tenor. Kammerpräsidentin Dr. Simone Heinemann-Meerz geht denn auch davon aus, dass dem Vorbild von Bremen und Sachsen-Anhalt weitere Landesärztekammern folgen werden. „Eine Weiterbildung, die trotz fehlender wissenschaftlicher Nachweise mit entsprechender Prüfung abschließt, impliziert die fachliche Anerkennung und damit auch eine gewisse Außenwirkung. Das könnte bei Patienten zu falschen Schlussfolgerungen führen.“

Ungeachtet dessen stehe es Ärzten auch künftig frei, Patienten homöopathisch zu behandeln. In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit 110 Homöopathen. Zu ihnen gehört die Anästhesistin und Intensivmedizinerin Dr. Angela Lehmann aus Magdeburg, die ob der Neuregelung erst einmal schlucken musste. „Letztlich aber ist mir das okay von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zur Homöopathie wichtiger.“ Ihre Forderung: Statt über fehlende wissenschaftliche Nachweise zu lamentieren, sollten lieber Studien in Auftrag gegeben werden.

Mit der Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung ist in Sachsen-Anhalt der Weg für kompetenzorientiertes Lehren und Lernen frei. Im Ergebnis seien die Fähigkeiten des Arztes, nicht die abgeleisteten Pflichtzeiten entscheidend. Inhalte und Kompetenzen werden künftig in einem digitalen Logbuch erfasst. (zie)

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