Sachsen: Op-Augenärzte dürfen "konventionell" sein

DRESDEN (tt). Geringfügig operierende Augenärzte können in Sachsen ab dem kommenden Quartal beantragen, als konventionell tätiger Augenarzt eingestuft zu werden.

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Das beschloss die Vertreterversammlung der KV Sachsen in Dresden. Das hat "Sicherstellungsgründe", so Dr. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV.

Augenärzte, die in von Facharztmangel betroffenen Regionen gelegentlich operieren, um Patienten weite Wege zu ersparen, sollen trotzdem von dem Zuschlag profitieren, die seit 1. Januar laut EBM für ausschließlich konventionell tätige Kollegen gezahlt wird.

Wird der Antrag genehmigt, werden allerdings bei der Bildung des RLV die Fälle mit ambulanten Operationen nicht berücksichtigt. Die KV rechnet damit, dass durch diese Regelung Beratungsbedarf bei Augenärzten entstehen könnte.

"Die Bezirksgeschäftsstellen werden den Antrag daraufhin überprüfen, ob überhaupt eine Besserstellung des Antragsstellers zu erreichen ist", kündigte Heckemann an.

"Weil ab einer bestimmten Anzahl Operationen - für die es ja dann keine RLV-Fälle mehr gibt - die Einstufung als konventionell tätiger Augenarzt einen Honorarrückgang bewirken würde."

Der Landesverband der sächsischen Ersatzkassen hält die Regelung für "nicht sachgerecht". Denn: "Die Definition der Einstufung als konventionell tätiger Augenarzt nach dem EBM wird damit ausgehebelt", heißt es.

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