Mehr Fördergelder

Sachsen will Hilfsangebote bei psychischen Erkrankungen ausweiten

Sachsen hat das Gesetz über Hilfen und Unterbringung bei psychischen Erkrankungen überarbeitet. Mit ihm soll das Angebot niedrigschwelliger Hilfen sowie die Prävention ausgebaut werden. Fördermittel werden aufgestockt.

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Dresden. Der sächsische Landtag hat das Gesetz zur Reform der Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen beschlossen. „Wir wollen, dass die Menschen und ihre Angehörigen die Unterstützung bekommen, die sie brauchen“, sagte Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) am Donnerstag in Dresden.

Das Gesetz regelt neben dem Hifesystem und dem Maßregelvollzug auch die öffentlich-rechtliche Unterbringung. Bei den Hilfen sollen die vielen Abstimmungen und die Koordination zwischen allen Beteiligten verbessert werden. Da psychisch kranke Menschen oft selbst nicht in der Lage seien, sich um Hilfe zu kümmern, sei es ein Ziel des Gesetzes, ihnen Hilfen zukommen zu lassen.

Derzeit unterstützt der Freistaat das Hilfesystem mit jährlichen Zuschüssen an die Landkreise und Kreisfreien Städte im Umfang von 10,2 Millionen Euro. Für Angebote niedrigschwelliger Hilfen und Prävention stellt das Land nun weitere 3,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Das bisher geltende Landesgesetz über Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten stammte im Wesentlichen aus dem Jahr 1994. Im Koalitionsvertrag der Regierung von CDU, Grünen und SPD von Dezember 2019 war die Evaluierung des Gesetzes vereinbart worden. (sve)

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