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Schmidt droht Ärzten mit Rausschmiss

BERLIN (ble). Bundesregierung, Kassen und KBV haben die Vertragsärzte gewarnt, aus Unmut über die Honorarreform von ihren Patienten vor einer Behandlung Geldleistungen zu fordern.

Veröffentlicht:

"Ärzte, die Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherung sind, dürfen keine Vorleistungen von Patienten und Patientinnen verlangen. Das ist ein schwerer Verstoß gegen die Verträge und Vertragspflichten", sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) auf einer kurzfristig einberufenen gemeinsamen Pressekonferenz.

Ärzte, die von ihren GKV-Patienten Vorkasse oder Kostenerstattung verlangten oder die Behandlung verweigerten, müssten in letzter Konsequenz mit dem Entzug ihrer Zulassung rechnen. Hintergrund sind Schilderungen von Patienten, die von entsprechenden Aufforderungen ihrer Ärzte berichten. Schmidt zeigte sich dabei erschüttert über Briefe, in denen Medizinern Heimbewohnern mitgeteilt hätten, dass sie diese aufgrund der Honorarsituation nicht mehr behandeln könnten. Auch KBV-Chef Dr. Andreas Köhler verwies auf die vertraglichen Pflichten. Der Unmut über die Reform dürfe nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden. Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, drohte vertragswidrig handelnden Ärzten mit Geldbußen von bis zu 10 000 Euro und mit Anträgen auf Entzug der Kassenzulassung.

Lesen Sie dazu auch: Kein Honorarkampf auf dem Rücken der Patienten Ministerium sieht die KVen in der Pflicht "Arztbehandlung gegen Vorkasse muss aufhören!"

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