Kein Honorarkampf auf dem Rücken der Patienten

Befürchtete Honorarverluste sind kein Grund, von Patienten Vergütungen in Cash zu verlangen. Wer dies tut, muss mit harten Sanktionen rechnen.

Von Bülent Erdogan Veröffentlicht:
Gemeinsame Botschaft an die Vertragsärzte: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, KBV-Chef Andreas Köhler und Kassenchefin Dr. Doris Pfeiffer.

Gemeinsame Botschaft an die Vertragsärzte: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, KBV-Chef Andreas Köhler und Kassenchefin Dr. Doris Pfeiffer.

© Foto: dpa

BERLIN. Die Warnung war klar und eindeutig formuliert - und kam gleich von höchster Stelle: Wer sich als Vertragsarzt aus Unmut über eine als ungerecht oder ruinös empfundene Honorarreform 2009 finanziell an seinen Patienten schadlos halten will, muss mit Geldbußen oder gar der Entziehung der Kassenzulassung rechnen, donnerte es aus dem Herzen Berlins in den Rest der Republik.

Absender der auch in ihrer Schärfe überraschenden Botschaft der vergangenen Woche: Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), KBV-Chef Dr. Andreas Köhler und die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer. Der Auslöser: Offenbar hatten sich etliche Patienten ans Ministerium oder an ihre Kasse gewandt und von Aufforderungen ihrer Ärzte zur Leistung von Vorkasse oder Behandlung nur gegen Kostenerstattung berichtet.

"Ärzte, die Vertragspartner der gesetzlichen Krankenversicherung sind, dürfen keine Vorleistungen von Patienten verlangen. Das ist ein schwerer Verstoß gegen die Verträge. Deshalb müssen Ärzte damit rechnen, dass ihnen die Zulassung entzogen wird", lautete die klare Mahnung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) auf einer eilig anberaumten gemeinsamen Pressekonferenz.

"Was mich persönlich besonders erschüttert, ist, wenn Ärzte alten, kranken und pflegebedürftigen Menschen in Alten- und Pflegeheimen Briefe schreiben, dass sie leider ihre Versorgung nicht mehr sicherstellen können", sagte Schmidt. Es sei gemeinsames Anliegen von Ministerium und Selbstverwaltung, ein solches Verhalten zu unterbinden und Verstöße auch zu ahnden.

Bundesweit ist die Situation in den Praxen derweil offenbar unterschiedlich: Die Probleme konzentrierten sich auf vier oder fünf KV-Regionen, sagte Schmidt, mit Blick auf den Süden und den Norden: In Schleswig-Holstein hätten die Kassen bereits gegen drei Ärzte einen Antrag auf Zulassungsentzug gestellt.

KBV-Chef Dr. Andreas Köhler sagte, es sei für Vertragsärzte mit Ausnahme der Praxisgebühr nicht zulässig, von ihren Patienten Vorkasse zu erheben oder aber ausschließlich auf Kostenerstattung zu behandeln. Köhler räumte Defizite in der Informationspolitik zu den Auswirkungen der Honorarreform ein. Allerdings forderte er die Ärzte zu Geduld auf. Sechs Wochen im ersten Quartal sei es noch zu früh für eine Bewertung.

Der Bundesregierung warf er vor, mit der Vergütungsreform innerhalb der Ärzteschaft einen neuen Konfliktherd geschaffen zu haben. Nach den Auseinandersetzungen um das Budget zwischen einzelnen Arztgruppen stattgefunden komme nun der Kampf zwischen den KVen dazu. Dadurch habe der "Unmut eine neue Qualität" bekommen.

Die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, drohte vertragswidrig handelnden Ärzten mit Geldbußen bis zu 10 000 Euro und mit Anträgen auf Entzug der Kassenzulassung. "Wir halten es für völlig untragbar, dass Ärzte, die unzufrieden sind mit ihren Honoraren, Patienten quasi in Geiselhaft nehmen und von ihnen Geld für eine Behandlung zu verlangen."

Lesen Sie dazu auch: Kassen fordern Rausschmiss von Ärzten Therapie auf Vorkasse - klar rechtswidrig! Ministerium sieht die KVen in der Pflicht "Arztbehandlung gegen Vorkasse muss aufhören!" Schmidt droht Ärzten mit Rausschmiss

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