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Ministerium sieht die KVen in der Pflicht

BERLIN (HL). Die sachgerechte Umsetzung der Honorarreform ist Sache der Selbstverwaltung, nicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Das begrüßt allerdings die Konvergenzregelung, mit der Kassen und KVen regional mögliche Honorarverluste einzelner Praxen begrenzen können.

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In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion weist das BMG alle Verantwortung für die Folgen der Honorarreform und ihrer Umsetzung weit von sich. Das sei "ureigene Aufgabe der Selbstverwaltung". Weder könne das BMG darauf Einfluss nehmen, noch könne es aus der Ferne zur Einschätzung von Honorarentwicklungen in einzelnen Praxen Stellung nehmen. Dies zu beurteilen sei vor allem Aufgabe der KVen.

Das nun geltende Recht sehe vor, dass alle Leistungen, auch die ausgedeckelten, in den Preisen der Euro-Gebührenordnung zu vergüten sind. Bereits im Juli sei dem Bewertungsausschuss vom BMG mitgeteilt worden, "dass durchaus Zuschläge für Leistungen aus den Zuschlägen zum Orientierungswert - und damit von den Krankenkassen - finanziert werden können, wenn ansonsten die Versorgung der Versicherten gefährdet ist".

Diese Auffassung des Ministeriums würde - zumindest dann, wenn die Patientenversorgung in einer Region gefährdet ist - eine Nachschusspflicht der Kassen über das bislang vereinbarte Honorarwachstum hinaus begründen - was das Ministerium allerdings im November vergangenen Jahres verneint hatte.

Eine klare Aussage macht das Ministerium allerdings zur Praxis einiger Krankenkassen, Ärzten Geld zu gewähren, wenn sie Krankheiten so codieren, dass diese Kassen höhere Zahlungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich erhalten. "Eine nachträgliche Überprüfung der Codierung, die auf das Ziel ausgerichtet ist, höhere Zahlungen aus dem Morbi-RSA zu generieren, ist rechtswidrig."

Auch der Versuch regionaler Hausärzteverbände, Druck auf die Kassen dadurch auszuüben, in dem sie einen Zusammenhang zwischen einem günstigen Hausarztvertrag und der Codierungspraxis herstellen, sei der Aufruf zu rechtswidrigem Handeln. Das Bundesversicherungsamt habe dies bereits im Dezember untersagt und plane entsprechende Kontrollen.

Lesen Sie dazu auch: Kassen fordern Rausschmiss von Ärzten Therapie auf Vorkasse - klar rechtswidrig! Kein Honorarkampf auf dem Rücken der Patienten "Arztbehandlung gegen Vorkasse muss aufhören!" Schmidt droht Ärzten mit Rausschmiss

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