Urteil

Schockfotos – Produktkarte vor Kippenpackung rechtens

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BERLIN. Die im Tabakhandel verwendeten Produktkarten, die im Warenregal vor die Packungen mit den Schockfotos gesteckt werden, sind rechtskonform. Dies hat nach Angaben des Bundesverbandes des Deutschen Zigarettenverbandes das Landgericht Berlin in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband betriebenen Klageverfahren gegen eine Filialkette von Tabakwarenfachgeschäften entschieden (Az.: 16 O 104/17). Nach Ansicht des Gerichts sei die betreffende Regelung in der Tabakerzeugnisverordnung, mit der die Verwendung von Produktkarten untersagt wird, nicht von der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Tabakerzeugnisgesetz gedeckt. Letzteres ermächtige den Verordnungsgeber lediglich, zur Umsetzung von EU-Recht produktbezogene Regelungen zur Kennzeichnung mit Warnhinweisen zu erlassen. (maw)

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