Leitartikel zum Pflegebeirat

Segensbringer oder Verzögerer?

Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff muss her - das wussten Politik und Wissenschaft auch schon vor vier Jahren. Seither gibt es viele Versprechungen, nur passiert ist wenig.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Eine junge Pflegekraft füttert eine pflegebedürftige Frau.

Eine junge Pflegekraft füttert eine pflegebedürftige Frau.

© britta60/fotolia.com

Er tagt und tagt und tagt: Der aktuelle Expertenbeirat der Bundesregierung, der einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ausarbeiten soll, sitzt nun auch schon seit gut einem Jahr zusammen.

Bereits im Frühjahr 2009 hatte der alte Pflegebeirat - damals noch unter dem Vorsitz von Dr. Jürgen Gohde - einen entsprechenden Bericht vorgelegt. Von dem damals erarbeiteten Pflegebegriff sollten vor allem Demenzkranke finanziell profitieren.

Zudem sollte es fünf Bedarfsgrade anstelle von drei Pflegestufen geben. Schon damals galt eine Renovierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs als längst überfällig.

Fakt ist: Trotz vieler Ankündigungen und Pflegedialoge auf Ministerebene gibt es einen Pflegebedürftigkeitsbegriff, mit dem gearbeitet werden kann, immer noch nicht.

Im März endlich soll es soweit sein: Also ziemlich genau vier Jahre nach dem ersten Bericht - eine sehr lange Zeitspanne, vor allem vor dem Hintergrund, dass es bereits eine Vorlage gab. Und die von Fachkreisen auch als sehr gut bewertet worden ist.

Bis März hat der Expertenbeirat noch einen weiten Weg vor sich. Nach wie vor gibt es Detailfragen, die zu klären sind ...

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