Sexuelle Gewalt gerichtsfest dokumentiert

Hessen setzt auf einen Dokumentationsbogen nach sexueller Gewalt, der sich auch bei Ärzten bewährt hat.

Von Sabine Schiner Veröffentlicht:
In Hessen bewährt - der Dokumentationsbogen.

In Hessen bewährt - der Dokumentationsbogen.

© www.frauennotruf-frankfurt.de

FULDA. Ein Dokumentationsbogen samt Spurensicherungsset in Fällen von sexueller Gewalt soll Ärzte in Hessen bei der Befundung unterstützen. 2007 eingeführt, ist er in vielen Kliniken verbreitet.

"Hessen hat da bundesweit eine Vorreiterrolle", sagt Elisabeth Hintz vom Fachbereich Pflege und Gesundheit der Hochschule Fulda. Im niedergelassenen Bereich hapert es allerdings noch. Noch lange nicht jeder Gynäkologe hat einen Bogen in seiner Schublade.

Sexuelle Gewalt ist auch für Ärzte ein schwieriges Thema. Im Jahr 2009 waren in Hessen 481 Fälle von Vergewaltigung oder schwerer sexueller Nötigung angezeigt worden. Die Aufklärungsquote betrug 82 Prozent.

Entscheidend für eine gute Quote ist, dass die Betroffenen möglichst innerhalb von 48 Stunden nach einem Übergriff zur Polizei gehen und den Vorfall anzeigen. In der Regel begleiten die Polizisten das Opfer dann zur fachärztlichen Untersuchung. Sie erfolgt meist in einer Klinik.

Die medizinische Dokumentation muss vor Gericht standhalten können. 2007 wurde unter der Federführung des Hessischen Sozialministeriums eine Art Leitfaden samt Spurensicherungsset entwickelt, das Ärzten helfen soll, alles richtig zu machen.

In vielen Kliniken in Hessen ist der Bogen mittlerweile häufig anzutreffen. Elisabeth Hintz hat, zusammen mit anderen Wissenschaftlern der Hochschule Fulda, zwei Jahre lang untersucht, ob und unter welchen Bedingungen der Dokumentationsbogen angewandt wird.

Dazu wurden Interviews mit Kommissaren, Mitarbeiterinnen von Frauenberatungsstellen, Gynäkologen an Kliniken und mit Vertretern der Justiz geführt. Nicht dabei waren niedergelassene Gynäkologen.

"Wir haben im ambulanten Bereich keine Ärzte gefunden, die zu einem Interview bereit waren", sagt die Wissenschaftlerin. Teilweise habe dies daran gelegen, dass sie den Bogen bislang noch nicht verwendet hatten.

Der Bogen gibt Ärzten Handlungssicherheit. Je präziser die Dokumentation der Verletzung, desto besser lässt sie sich vor Gericht mit den Schilderungen des Tathergangs vergleichen.

Beispielsweise sollte eine Schnittwunde vom Arzt nicht einfach als Schnittverletzung beschrieben werden. "Das wäre bereits eine Interpretation." Besser sei, die Wunde detailliert zu beschreiben, etwa als glatten und geraden Schnitt, und Fotos davon zu machen

Viele Ärzte täten sich zudem immer schwer, vor Gericht auszusagen. Auch da gebe ihnen der Bogen mehr Sicherheit, so Elisabeth Hintz.

Weitere Informationen zu den Dokumentationsbögen: www.frauennotruf-frankfurt.de.

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